Potsdam. Wer eine Pauschalreise bucht, bekommt meist einen Reisesicherungsschein. Wird der Veranstalter insolvent, übernimmt eine Versicherung die Kosten.
Ein sogenannter Reisesicherungsschein sichert Pauschalurlauber gegen eine Insolvenz ihres Reiseveranstalters ab. Der Kunde erhält dieses Dokument, wenn er einen Teil des Reisepreises angezahlt hat. Geht der Veranstalter pleite, ist das bereits gezahlte Geld nicht verloren: Eine Versicherung erstattet die Summe.
Ist der Urlauber schon unterwegs, organisiert der Versicherer im Pleitefall die Rückreise mit und übernimmt auch zusätzliche Kosten vor Ort. Das Aushändigen des Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg bringt den Ratschlag für Urlauber so auf den Punkt: "Kein Geld ohne Sicherungsschein." (dpa)