Berlin. Bei Flugreisen gilt: Pro Person darf ein Handgepäckstück mitgenommen werden. Oft wird bei zusätzlichen Foto- oder Laptoptaschen eine Ausnahme gemacht.
Reisende dürfen grundsätzlich ein Handgepäckstück kostenfrei in der Flugzeugkabine mitnehmen. Doch was ist mit einer zusätzlichen Laptop-, Foto- oder Handtasche? Bei den meisten Airlines ist auch das gestattet.
Lufthansa und Air Berlin zum Beispiel erlauben explizit ein weiteres Gepäckstück in der Kabine, das die Abmessungen 30 mal 40 mal 10 Zentimeter nicht überschreitet. Auch der Ferienflieger Condor und die Billigfluggesellschaft Ryanair erlauben zusätzlich zum Handgepäckstück eine kleine Handtasche. Doch es kann Einschränkungen geben: Bei Easyjet ist eine zusätzliche Tasche (45 mal 36 mal 20 Zentimeter) nur für Inhaber einer Easyjet-Plus-Karte, beim Flexi-Tarif und bei einem Sitzplatz ganz vorne oder mit größerer Beinfreiheit erlaubt. Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings hingegen ist eine kleine zusätzliche Tasche laut den Gepäckbestimmungen nicht erlaubt.
Allerdings sind Theorie und Praxis zwei verschiedene Dinge: Ob und wie streng die Regel am Flughafen angewendet wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Wer sicher sein will, dass er keine Probleme bekommt, prüft am besten genau die Bedingungen seiner jeweiligen Airline. (dpa)