Hannover. Häufig gibt es in Flugzeugen Ärger, weil das Staufach über dem eigenen Sitz schon belegt ist. Darf das sein? Ja, stellt die Verbraucherzentrale fest.

Fluggäste haben keinen Anspruch darauf, dass sie ihr Handgepäck im Flieger in der Ablage über ihrem Sitz verstauen können. Viele Reisende kennen das: Oft ist in der Ablage über dem eigenen Sitz kein Platz mehr, weil andere Fluggäste sie bereits mit Gepäck belegt haben.

Das ist zwar ärgerlich. "Doch es gibt lediglich einen Anspruch darauf, dass das Gepäck transportiert wird", sagt Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wo es dann allerdings im Flieger gelagert wird, ist nicht festgelegt.

Wertsachen herausnehmen

Sollten sich im Handgepäck wichtige Gegenstände wie Geld, ein Laptop oder der Pass befinden, die der Fluggast nicht aus den Augen lassen möchte, nimmt er sie am besten heraus. "Je nach Größe kann man sie dann wenn möglich unter dem Sitz des Vordermanns oder am Körper aufbewahren", empfiehlt Starke. Denn Reisende müssen es akzeptieren, wenn Flugbegleiter entscheiden, das Handgepäck dort zu lagern, wo noch Platz ist - auch wenn sie es dann von ihrem Sitzplatz aus nicht mehr sehen können. (dpa)