Potsdam. Es gibt viele Gründe, warum ein Fluggast seine Reise nicht antreten kann. Auf sein Geld muss er dann aber nicht verzichten.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist auf zwei wesentliche Rechte hin:
Erstattung der Flugkosten: Steuern und Gebühren sollten Passagiere bei einer Stornierung ohnehin zurückerhalten. Doch ihnen steht sogar die Erstattung aller Flugkosten abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zu, sofern die Airline nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte. Das hat das Landgericht Frankfurt 2014 entschieden (Az.: 2-24 S 152/13).
Bearbeitungsgebühr nicht rechtens: Airlines und Buchungsportale dürfen für die Stornierung eines Fluges keine Servicepauschale verlangen. Es handelt sich den Verbraucherschützern zufolge um ein gesetzliches Recht des Fluggastes, für das keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen. Ein entsprechendes Urteil gibt es vom Berliner Kammergericht (Az.: 5 U 2/12).
Oft weigern sich Airlines, bei einer Stornierung die Flugkosten zu erstatten, und es wird eine pauschale Gebühr fällig. Fluggäste sollten in diesem Fall aber hartnäckig bleiben. Sie können für die Stornierung einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. (dpa)