Hannover. Der Flugzeugabsturz in Ägypten könnte durch einen Anschlag verursacht worden sein. Doch trotz Terrorangst werden Gebühren für Stornierungen fällig.
Angst vor Terror rechtfertigt nicht, dass ein Urlauber ohne Stornogebühren seinen Reisevertrag kündigen kann. Denn dafür muss höhere Gewalt vorliegen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Das heißt: Die Reise muss unmöglich oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigt sein, damit der Kunde kostenlos zurücktreten kann. Mit Blick auf künftige Reisen ins ägyptische Scharm el Scheich auf dem Sinai ist das aber schwer zu begründen. Noch ist unklar, ob tatsächlich eine Bombe den Absturz der russischen Passagiermaschine verursacht hat.
Ein wichtiges Indiz für höhere Gewalt ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für die südliche Sinai-Halbinsel und Scharm el Scheich gab die Behörde jedoch bis jetzt noch keine verschärften Sicherheitshinweise aus. Das Auswärtige Amt sei allerdings nur eine - wenn auch sehr wichtige - Quelle für die Bewertung der Lage, aber eben nicht die einzige, erklärt Degott. Schließlich raten andere europäische Länder von Reisen nach Scharm el Scheich ab.
Nun könnte sich folgende Situation ergeben: Ein Pauschalurlauber erklärt seinem Veranstalter, dass er die Reise nach Scharm el Scheich wegen der beunruhigenden Hinweise aus anderen Ländern nicht antreten möchte - und auch keine Stornogebühren zahlen will. Der Veranstalter aber sagt: Es gilt die Einschätzung in Deutschland, ein Stornobetrag muss sein. Hier muss dann ein Gericht entscheiden. Allerdings räumt Degott dem Urlauber derzeit keine großen Chancen auf Erfolg ein. Dafür wisse man über die Umstände des Absturzes noch zu wenig. (dpa)