Berlin. Das Fahrrad kann die Bahn als Verkehrsmittel gut ergänzen. Die Mitnahme normaler Räder kann sich aber kompliziert gestalten. Es gibt Alternativen.

Wer mit dem Fahrrad auf Bahnreise geht, zahlt für gewöhnlich extra. Das Rad braucht eine eigene Fahrkarte, manchmal ist eine Reservierung erforderlich, und im ICE darf man es nur demontiert und verpackt dabei haben. Anders sieht es bei Falträdern aus. Zusammengeklappt dürfen sie kostenlos als Handgepäck an Bord und müssen auch nicht verpackt werden, erklärt die Deutsche Bahn (DB). Entscheidend ist nur, dass das Fahrrad-Päckchen unter oder über dem Sitz verstaut werden kann.

Für die unverpackten Falträder gelten dann, genau wie für verpackte und demontierte Räder, die Richtlinien für Handgepäck. Das heißt, so die DB, dass sie den Komfort der Mitreisenden nicht einschränken, keine Fluchtwege verstellen und keine Verletzungsgefahr für die Passagiere darstellen dürfen. Außerdem ist wichtig, dass sie keine Verschmutzungen und keine Beschädigung verursachen.

Anfrage beseitigt letzte Zweifel

Im Regionalverkehr gelten zumeist die gleichen Regeln wie im Fernverkehr, so dass auch dort zusammengeklappte Falträder als Gepäck kostenlos sind. Allerdings können sich die Beförderungsbedingungen je nach zuständigem Verkehrsverbund unterscheiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also vorher anfragen. Die Bahn informiert auf der Internetseite www.bahn.de/fahrrad über die Fahrradmitnahme im Regional- und Nahverkehr.

In Städten mit U-Bahnen, für die andere Verkehrsgesellschaften zuständig sind, variieren die Regelungen für die Fahrradmitnahme ebenfalls. Doch auch hier dürfen Falträder meist kostenlos mitgeführt werden. In manchen Verkehrsverbünden gilt das sogar für Busse.