Hannover. Urlauber, die ihr Kreuzfahrtschiff verpassen, müssen dem Schiff alleine hinterherreisen. Das ist besonders in Ländern außerhalb der EU sehr schwierig.
Verpasst ein Kreuzfahrtpassagier die Abfahrt, muss er dem Schiff auf eigene Kosten hinterherreisen. Darauf macht der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover aufmerksam. Anders sieht es bei einem organisierten Landgang aus: Hier ist die Reederei in der Pflicht und muss ihre Kunden pünktlich an Bord bringen. Gelingt ihr das nicht, muss sie die Passagiere zum nächsten Hafen befördern, erklärt der Fachanwalt.
Wer das Schiff verpasst, kann vor allem außerhalb der EU nicht ohne weiteres dem Schiff hinterherreisen: Denn in vielen Ländern gelten anspruchsvolle Visabestimmungen. Ohne Reisepass und Einreiseerlaubnis ist der Kreuzfahrer aufgeschmissen. Deshalb rät der Reiserechtler Degott, an Land immer eine Kopie des Passes und die Kontaktadresse des Kreuzfahrtunternehmens in der Tasche zu haben. Gestaltet sich die Reise zum nächsten Hafen schwierig, kann der Hafenagent der Reederei bei der Organisation weiterhelfen.
Die Hinreise zur Kreuzfahrt
Bei der eigentlichen Hinreise zu einer Kreuzfahrt ist die Rechtslage ähnlich: "Wenn der Veranstalter Hin- und Rückflug bucht, steht einem eine pünktliche Anreise zu", erläutert Degott. Das heißt, das Unternehmen kümmert sich um einen Ersatz, wenn zum Beispiel ein Flug ausfällt. Und nicht nur das: "Wenn ich erst später zusteigen kann, lässt sich der Reisepreis mindern. Geht mir durch den Verlust an Tagen eine längere Urlaubszeit verloren, kann ich sogar zusätzlich Schadenersatz verlangen." Besorgt sich der Reisende selbst eine Ersatzbeförderung, kann er diese Kosten geltend machen, sofern die Reederei nicht selbst aktiv wird.
Wer aber nur die Kreuzfahrt bucht und sich um die Anreise selbst kümmert, hat bei Verzögerungen Pech gehabt. Die Reederei ist dann nicht in der Verantwortung, und für die Reise zum nächstmöglichen Zustiegshafen zahlt der Kreuzfahrer selbst. (dpa)