München. Andere Länder, andere Gesetze. Auch im Straßenverkehr. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte die Gesetze kennen.
Das eigene Auto oder ein Mietwagen machen den Urlaub im Ausland besonders flexibel. Und viele Ziele in Europa sind binnen ein oder zwei Tagen gut erreichbar. Allerdings gelten jenseits der Grenzen ganz unterschiedliche Verkehrsregeln und Gesetze. Reisende sind gut beraten, diese zu kennen. Der ADAC hat wichtige Regeln für Autofahrer in Europa zusammengestellt:
- Österreich: In der Alpenrepublik muss ein Fahrer bei einem Zusammenstoß eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro zahlen, wenn er die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten ihre Daten auch untereinander hätten tauschen können.
- Kroatien: In dem Land an der Adria ist es anders: Dort müssen Unfälle immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.
Unmittelbares Fahrverbot
- Italien: In dem beliebten Reiseland schmeckt der Wein besonders gut. Doch wer zu viel davon trinkt, muss nicht nur mit einem hohen Bußgeld rechnen - er ist womöglich auch sein Auto los. Ab 1,5 Promille Alkohol im Blut kann der Wagen enteignet und zwangsversteigert werden, sofern der Fahrer selbst der Halter ist. Darüber hinaus gilt: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur maximal 100 km/h auf der Autobahn fahren.
- Dänemark: Beschlagnahmung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs sind auch dort möglich. Dafür muss ein Urlauber aber schon ganz schön viel trinken: Die Grenze liegt bei 2,0 Promille.
- Frankreich: Wer zu schnell fährt, dem droht ein unmittelbares Fahrverbot. Das ist durchaus ärgerlich: Dann kann nur noch ein Mitreisender das Steuer übernehmen.
Nachträgliche Reklamation ist teuer
- Slowenien: Bußgelder müssen dort sofort beglichen werden. Sonst kann die Polizei bei Ausländern die Ausweisdokumente beschlagnahmen und den Fahrer in Gewahrsam nehmen. Ebenfalls wichtig: Bereits an einer gelben Ampel müssen Autofahrer anhalten.
- Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut wird das Kfz-Kennzeichen erfasst. Dabei kommt es aber öfters zu Zahlendrehern. Urlauber kontrollieren deshalb am besten den Beleg, bevor sie unterschreiben. Eine nachträgliche Reklamation ist teuer. (dpa)