Berlin. Viele Bahnkunden können ihre Reise wegen des Bahnstreiks nicht wie geplant antreten. Bei Verspätung oder Ausfall haben sie ein Recht auf Erstattung.
Bei Verspätungen wegen eines Bahnstreiks bekommen Reisende einen Teil des Ticketpreises erstattet. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten sie 25 Prozent zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Die Deutsche Bahn kann sich bei einem Streik nicht auf höhere Gewalt berufen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11).
Steht zu befürchten, dass ein Zug ausfällt oder sich um mehr als 60 Minuten verspätet, können sich Bahnkunden bereits vor Fahrtantritt den vollen Ticketpreis erstatten lassen und auf ein alternatives Verkehrsmittel umsteigen. (dpa)