Herne/Bochum. Marcel H. wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt. Gericht sah besondere Schwere der Schuld und ermöglicht nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht Bochum hat sein Urteil gesprochen. Marcel H. muss für den Doppelmord an Jaden und Christopher lebenslang in Gefängnis. Verurteilt wurde Marcel H., der heute 20 Jahre alt ist, nach Erwachsenenstrafrecht. Gutachter hatten den Herne für voll schuldfähig befunden. Die Urteilsverkündung dauerte nur rund 20 Minuten, fast ungewöhnlich bei solch einer Tat, für die Marcel H. verantwortlich ist. Die beiden Morde seien "eine völlig anlasslose Tötung" gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung.

Mit seinem Urteil hat das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes entsprochen, der in seinem Plädoyer die besondere Schwere der Schuld hervorgehoben hatte. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist dann in der Praxis ausgeschlossen. Auch eine spätere Unterbringung in Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das in Deutschland höchstmögliche Urteil. Absitzen soll er seine Strafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung.

H. muss 90.000 Euro an Hinterbliebene zahlen

Doppelmord von Herne – eine Chronik

Lebenslange Haft wegen zweier Morde: So lautete das Urteil des Bochumer Landgerichtes gegen den 20 Jahre alten Marcel H. Bei der Verkündung am 31. Januar 2018 stellte das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Es behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. H. nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf.
Lebenslange Haft wegen zweier Morde: So lautete das Urteil des Bochumer Landgerichtes gegen den 20 Jahre alten Marcel H. Bei der Verkündung am 31. Januar 2018 stellte das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Es behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. H. nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf. © dpa | Bernd Thissen
Marcel H. (hier mit seinem Anwalt Michael Emde) hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Beide Morde seien „völlig anlasslose“ Tötungen gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung für die Höchststrafe für die grausame Tat.
Marcel H. (hier mit seinem Anwalt Michael Emde) hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Beide Morde seien „völlig anlasslose“ Tötungen gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung für die Höchststrafe für die grausame Tat. © dpa | Bernd Thissen
Rückblende: In Keller eines Wohnhauses im nordrhein-westfälischen Herne wird am Abend des 6. März 2017 die Leiche eines neunjährigen Jungen gefunden. Das Kind ist erstochen worden. Der mutmaßliche Täter, der 19-jährige Marcel H., ist tagelang auf der Flucht – bis er sich am Abend des 9. März der Polizei stellt.
Rückblende: In Keller eines Wohnhauses im nordrhein-westfälischen Herne wird am Abend des 6. März 2017 die Leiche eines neunjährigen Jungen gefunden. Das Kind ist erstochen worden. Der mutmaßliche Täter, der 19-jährige Marcel H., ist tagelang auf der Flucht – bis er sich am Abend des 9. März der Polizei stellt. © dpa | Marcel Kusch
Marcel H.s Wohnung wurde von der Polizei versiegelt. H. hattel den Neunjährigen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und mit mehreren Messerstichen umgebracht. Im Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, brüstete er sich mit der Tat.
Marcel H.s Wohnung wurde von der Polizei versiegelt. H. hattel den Neunjährigen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und mit mehreren Messerstichen umgebracht. Im Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, brüstete er sich mit der Tat. © imago/Reichwein | imago stock&people
Marcel H. war der Nachbar des Ermordeten.
Marcel H. war der Nachbar des Ermordeten. © Polizei Bochum/dpa | Verpixelung: fmg
Nach Angaben der Ermittler hatte H. nach Tagen auf der Flucht in einem Herner Imbiss darum gebeten, die Polizei zu verständigen. Bei seiner Festnahme wies der 19-Jährige die Polizisten auf einen Wohnungsbrand hin.
Nach Angaben der Ermittler hatte H. nach Tagen auf der Flucht in einem Herner Imbiss darum gebeten, die Polizei zu verständigen. Bei seiner Festnahme wies der 19-Jährige die Polizisten auf einen Wohnungsbrand hin. © dpa | Roland Weihrauch
Die Wohnung, in der es gebrannt hatte, liegt in der Nähe des Imbisses.
Die Wohnung, in der es gebrannt hatte, liegt in der Nähe des Imbisses. © dpa | Roland Weihrauch
Am Brandort fanden die Einsatzkräfte eine männliche Leiche. Es handelte sich um einen 22-jährigen Bekannten von Marcel. H.
Am Brandort fanden die Einsatzkräfte eine männliche Leiche. Es handelte sich um einen 22-jährigen Bekannten von Marcel. H. © dpa | Roland Weihrauch
Trauer vor dem Wohnhaus: Angehörige, Nachbarn und Freunde erinnerten mit Kerzen, Blumen und Stofftieren an den ermordeten Neunjährigen.
Trauer vor dem Wohnhaus: Angehörige, Nachbarn und Freunde erinnerten mit Kerzen, Blumen und Stofftieren an den ermordeten Neunjährigen. © dpa | Ina Fassbender
In dem Haus, in dem der Junge umgebracht wurde, sicherte die Polizei am Tag nach der Tat Spuren.
In dem Haus, in dem der Junge umgebracht wurde, sicherte die Polizei am Tag nach der Tat Spuren. © dpa | Marcel Kusch
Ein Polizist am Rande eines Waldstücks ganz in der Nähe des Tatorts: Mehrere Tage suchte die Polizei nach dem Mörder auf der Flucht. Sie warnte immer wieder, dass Marcel H. gefährlich sein könnte. Er hatte weitere Taten angekündigt.
Ein Polizist am Rande eines Waldstücks ganz in der Nähe des Tatorts: Mehrere Tage suchte die Polizei nach dem Mörder auf der Flucht. Sie warnte immer wieder, dass Marcel H. gefährlich sein könnte. Er hatte weitere Taten angekündigt. © imago/Reichwein | imago stock&people
Bei der Suche setzte die Polizei auch Spürhunde ein.
Bei der Suche setzte die Polizei auch Spürhunde ein. © imago/Reichwein | imago stock&people
Hubschrauber kamen bei der Suche nach Marcel H. ebenfalls zum Einsatz.
Hubschrauber kamen bei der Suche nach Marcel H. ebenfalls zum Einsatz. © imago/Reichwein | imago stock&people
Beamte durchkämmten das Gebiet rund um den Tatort.
Beamte durchkämmten das Gebiet rund um den Tatort. © imago/Reichwein | imago stock&people
Die Ermittler fahndeten nicht nur in Herne nach Marcel H.. In Wetter an der Ruhr durchsuchten Polizisten am Mittwoch, 8. März, bei einem Großeinsatz eine Schule, nachdem ein Hinweis bei der Polizei eingegangen war.
Die Ermittler fahndeten nicht nur in Herne nach Marcel H.. In Wetter an der Ruhr durchsuchten Polizisten am Mittwoch, 8. März, bei einem Großeinsatz eine Schule, nachdem ein Hinweis bei der Polizei eingegangen war. © dpa | Marcel Kusch
Auch in anderen Regionen Deutschlands gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise ein, etwa im Raum Wilnsdorf im Siegerland. Dort kontrollierte die Polizei Fahrzeuge.
Auch in anderen Regionen Deutschlands gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise ein, etwa im Raum Wilnsdorf im Siegerland. Dort kontrollierte die Polizei Fahrzeuge. © imago/Rene Traut | imago stock&people
Zudem gab es am Donnerstag, 9. März, in Mönchengladbach einen Großeinsatz in einem Krankenhaus. Eine Zeugin dachte, sie habe Marcel H. erkannt – ein Fehlalarm, wie sich herausstellte.
Zudem gab es am Donnerstag, 9. März, in Mönchengladbach einen Großeinsatz in einem Krankenhaus. Eine Zeugin dachte, sie habe Marcel H. erkannt – ein Fehlalarm, wie sich herausstellte. © dpa | Theo Titz
Während seiner drei Tage dauernden Flucht hielt sich Marcel H. nach eigenen Angaben zunächst in einem Waldstück auf, dann suchte er seinen Bekannten auf. Nachdem er diesen erstochen hatte, blieb H. noch zwei Tage lang mit der Leiche in der Wohnung.
Während seiner drei Tage dauernden Flucht hielt sich Marcel H. nach eigenen Angaben zunächst in einem Waldstück auf, dann suchte er seinen Bekannten auf. Nachdem er diesen erstochen hatte, blieb H. noch zwei Tage lang mit der Leiche in der Wohnung. © dpa | Theo Titz
Diese Karte von Herne zeigt den Tatort und weitere relevante Orte des Falles.
Diese Karte von Herne zeigt den Tatort und weitere relevante Orte des Falles. © dpa-infografik | dpa-infografik GmbH
In einem Trauergottesdienst am 15. März in Herne nahmen Angehörige und Hunderte Bürger Abschied von den beiden Opfern.
In einem Trauergottesdienst am 15. März in Herne nahmen Angehörige und Hunderte Bürger Abschied von den beiden Opfern. © dpa | Marcel Kusch
Zwei Kerzen für die Ermordeten: „Wir sind in unseren Grundfesten erschüttert worden“, sagte der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Herne, Reiner Rimkus, in seiner Ansprache. Im Licht dieser Kerzen liege jedoch Gottes Verheißung verborgen, „dass der Tod besiegt ist, dass Elend und Trauer nicht die letzte Macht haben“.
Zwei Kerzen für die Ermordeten: „Wir sind in unseren Grundfesten erschüttert worden“, sagte der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Herne, Reiner Rimkus, in seiner Ansprache. Im Licht dieser Kerzen liege jedoch Gottes Verheißung verborgen, „dass der Tod besiegt ist, dass Elend und Trauer nicht die letzte Macht haben“. © dpa | Caroline Seidel
An der Trauerfeier nahmen auch zahlreiche Mitglieder der Rockerszene teil. Sie fuhren mit Motorrädern vor, viele erschienen in Kutte. Der Stiefvater des getöteten Neunjährigen ist nach Angaben des Anwalts der Familie, Reinhard Peters, Mitglied der „Bandidos“ in Essen.
An der Trauerfeier nahmen auch zahlreiche Mitglieder der Rockerszene teil. Sie fuhren mit Motorrädern vor, viele erschienen in Kutte. Der Stiefvater des getöteten Neunjährigen ist nach Angaben des Anwalts der Familie, Reinhard Peters, Mitglied der „Bandidos“ in Essen. © dpa | Ina Fassbender
Eine Schleife an einem Trauerkranz für den ermordeten Jungen von den Chicanos Kiel, einer Rockergruppe.
Eine Schleife an einem Trauerkranz für den ermordeten Jungen von den Chicanos Kiel, einer Rockergruppe. © dpa | Ina Fassbender
Nach der Beisetzung des Neunjährigen ließen Trauergäste Luftballons über den Friedhof im nordrhein-westfälischen Herten steigen.
Nach der Beisetzung des Neunjährigen ließen Trauergäste Luftballons über den Friedhof im nordrhein-westfälischen Herten steigen. © dpa | Ina Fassbender
Obwohl er zur Tatzeit erst 19 war, stufte das Bochumer Landgericht ihn als Erwachsenen ein. Auch eine Gutachterin hatte im Prozess das Erwachsenenstrafrecht empfohlen. Problematisch seien vor allem „psychopathische, narzisstische und sadistische“ Elemente, hatte sie gesagt. Diese könnten im Jugendstrafvollzug kaum mehr korrigiert werden. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil Marcel H. eindeutig Reifeverzögerungen aufweise.
Obwohl er zur Tatzeit erst 19 war, stufte das Bochumer Landgericht ihn als Erwachsenen ein. Auch eine Gutachterin hatte im Prozess das Erwachsenenstrafrecht empfohlen. Problematisch seien vor allem „psychopathische, narzisstische und sadistische“ Elemente, hatte sie gesagt. Diese könnten im Jugendstrafvollzug kaum mehr korrigiert werden. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil Marcel H. eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. © dpa | Ina Fassbender
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Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Culemann. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil Marcel H. eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte sein Verteidiger Michael Emde.

Die Mutter des neunjährigen Jaden, die die Urteilsverkündung verfolgte, kommentierte das Urteil der achten Großen Strafkammer nur mit einem kurzen "Perfekt". Das Gericht verpflichtete Marcel H. außerdem dazu, insgesamt 90.000 Euro an die Hinterbliebenen der beiden Opfer zu zahlen.

Marcel H. sagte nie selbst im Prozess aus

Anfang März 2017 hatte er zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen früheren Schulfreund Christopher (22) umgebracht. das gestand er seinerzeit bei den Vernehmungen. Kurz nach den Morden hatte er außerdem Bilder seiner Opfer per Whatsapp verschickt und sich im Internet seiner Taten gerühmt. Drei Tage war H. damals auf der Flucht, eine Zeit, in der er die Menschen in Herne und Umgebung in Angst und Schrecken versetzte, bis er in einem griechischen Imbiss auftauchte und der Polizei stellte.

Der Prozess hatte ein halbes Jahr später begonnen. Während des gesamten Verfahrens hatte sich der Angeklagte nie geäußert. Nur als am ersten Verhandlungstag seine Personalien verlesen wurden, war von ihm ein "Ja stimmt" zu hören gewesen. Seine Taten gestand er nie selbst, er hatte nur über seinen Verteidiger verlesen lassen, dass die Fakten aus der Anklageschrift richtig seien.

Das Motiv des Herner Doppelmörders bleibt weiter im Dunkeln

Auch nach dem viereinhalb Monate andauernden Prozess, bei dem viele Details dieses grausamen Verbrechens öffentlich wurden, gibt es zum Motiv nur Vermutungen. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt. (mawo/mit dpa)