Herne/Bochum. Marcel H. wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt. Gericht sah besondere Schwere der Schuld und ermöglicht nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht Bochum hat sein Urteil gesprochen. Marcel H. muss für den Doppelmord an Jaden und Christopher lebenslang in Gefängnis. Verurteilt wurde Marcel H., der heute 20 Jahre alt ist, nach Erwachsenenstrafrecht. Gutachter hatten den Herne für voll schuldfähig befunden. Die Urteilsverkündung dauerte nur rund 20 Minuten, fast ungewöhnlich bei solch einer Tat, für die Marcel H. verantwortlich ist. Die beiden Morde seien "eine völlig anlasslose Tötung" gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung.

Mit seinem Urteil hat das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes entsprochen, der in seinem Plädoyer die besondere Schwere der Schuld hervorgehoben hatte. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist dann in der Praxis ausgeschlossen. Auch eine spätere Unterbringung in Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das in Deutschland höchstmögliche Urteil. Absitzen soll er seine Strafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung.

H. muss 90.000 Euro an Hinterbliebene zahlen

Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Culemann. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil Marcel H. eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Berufung scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte sein Verteidiger Michael Emde.

Die Mutter des neunjährigen Jaden, die die Urteilsverkündung verfolgte, kommentierte das Urteil der achten Großen Strafkammer nur mit einem kurzen "Perfekt". Das Gericht verpflichtete Marcel H. außerdem dazu, insgesamt 90.000 Euro an die Hinterbliebenen der beiden Opfer zu zahlen.

Marcel H. sagte nie selbst im Prozess aus

Anfang März 2017 hatte er zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen früheren Schulfreund Christopher (22) umgebracht. das gestand er seinerzeit bei den Vernehmungen. Kurz nach den Morden hatte er außerdem Bilder seiner Opfer per Whatsapp verschickt und sich im Internet seiner Taten gerühmt. Drei Tage war H. damals auf der Flucht, eine Zeit, in der er die Menschen in Herne und Umgebung in Angst und Schrecken versetzte, bis er in einem griechischen Imbiss auftauchte und der Polizei stellte.

Der Prozess hatte ein halbes Jahr später begonnen. Während des gesamten Verfahrens hatte sich der Angeklagte nie geäußert. Nur als am ersten Verhandlungstag seine Personalien verlesen wurden, war von ihm ein "Ja stimmt" zu hören gewesen. Seine Taten gestand er nie selbst, er hatte nur über seinen Verteidiger verlesen lassen, dass die Fakten aus der Anklageschrift richtig seien.

Das Motiv des Herner Doppelmörders bleibt weiter im Dunkeln

Auch nach dem viereinhalb Monate andauernden Prozess, bei dem viele Details dieses grausamen Verbrechens öffentlich wurden, gibt es zum Motiv nur Vermutungen. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt. (mawo/mit dpa)