Dortmund. . Über sexuellen Missbrauch an behinderten Menschen wird kaum gesprochen, obwohl Übergriffe häufig sind. Der 14-jährige Tobias gab seiner Mutter nach einem Vormittag mit einem Betreuer zu verstehen, dass sexuelle Handlungen vorgefallen waren - aber die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs ein und verzichtete auf eine Anklage.

Am Morgen des 1. September 2011, einem Donnerstag in den Ferien, verabschiedete sich Gabriele Vetter an der Wohnungstür von ihrem Sohn Tobias. Küsschen, Umarmung, dann fuhr sie zum Arzt, zur Krankengymnastik, zur Post und einkaufen.

Gut fünf Stunden später kam sie zurück, zwei Stunden danach rief sie bei der Polizei an. Ihr Sohn sei sexuell missbraucht worden, fürchtete sie. Als Mutter waren die Hinweise für sie eindeutig. Zur Anklage kam der Fall aber nie – so sehr Gabriele Vetter auch dafür kämpfte.

Fachklinik attestierte Tobias das „Intelligenzalter“ eines Kindes

Sie hatte für ihren damals 14 Jahre alten Sohn einen Betreuer organisiert, weil Tobias geistig behindert ist und Hilfe im Alltag braucht, seit er als Säugling beinahe erstickt war. Die Minuten ohne Sauerstoff schädigten sein Gehirn derart, dass eine Fachklinik einst ein „Intelligenzalter“ feststellte, das als Erwachsener dem eines Sechs- bis Neunjährigen entspricht. Wäre Tobias gesund, dürfte er den Führerschein machen. Stattdessen sieht er die Welt wie ein Kind, tollt und kuschelt gerne, mag Tiere, Technik und Autorennspiele.

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Der damals 25-jährige Betreuer war erstmals für die Lebenshilfe im ehrenamtlichen Einsatz. Als Gabriele Vetter heimkam, waren im Schlaf- und Arbeitszimmer die Möbel verrückt. Die Schlangen seien aus dem Terrarium ausgebüchst, erklärte der Betreuer.

Die Unordnung sei bei der Suche entstanden. Als die Mutter ihren Sohn später danach fragte, stellte er die Suche nach. Denn Tobias kann nicht sprechen. Er versteht, was man ihm sagt, verständigt sich aber nur mit Lauten, den Händen, den Augen und einem Sprachcomputer.

"Tobias hat mich strahlend angesehen"

Die Mutter hatte Mittagessen mitgebracht. Als sie es anrichtete, unterhielt sie sich mit dem Betreuer. Tobias störte das Gespräch. Wie sonst, wenn er aus der Schule kam, wollte er ihr zeigen, was er gelernt hatte. Er sah sie an, dann griff er sich zwischen die Beine und rieb durch die Hose an seinem Geschlechtsteil, ging zum Betreuer und fasste auch ihm in den Schritt. „Tobias hat mich strahlend und stolz angesehen“, sagt die Mutter. Er habe das als Spiel begriffen.

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Von Florian Bickmeyer, Pirkko Gohlke, Jennifer Rüdinger, Gianna Schlosser und David Schraven

Der Betreuer habe gar nicht reagiert und weitergeredet als wäre nichts – bis die Mutter das „Spiel“ unterbrach. Tobias verstand nicht und fing an zu weinen. Die Mutter beruhigte ihn, aber sie hatte nun Fragen an den Betreuer, weil Tobias nur kennt, was man ihm zeigt. „Er hat mir keine Antworten gegeben“, sagt sie. Der Mann blieb auch, als sie ihn aufforderte zu gehen. „Heute weiß ich, der konnte nicht gehen – weil er Angst davor hatte, was Tobias erzählen würde“, sagt die Mutter.

Arzt hielt Schilderungen des Jungen für glaubhaft

Schließlich warf sie den Mann aus der Wohnung und ließ sie sich von Tobias das „Spiel“ erklären. Er führte sie zum Schreibtisch und zur Badewanne, griff sich wieder in den Schritt und als sie ihn fragte, ob etwas aus seinem Penis gekommen sei, sagte er ja. Sie fragte ihn nach der Farbe und er zeigte auf sein Vanilleeis. Das war der Moment, als Gabriele Vetter beschloss, bei der Polizei anzurufen.

Tobias habe gezeigt, dass beim „Spiel“ seine Hose geöffnet gewesen sei, steht im Bericht der ermittelnden Beamten, die auch Rückstände von Tobias’ Sperma fanden. Am Tag darauf kam der Hausarzt. So wie er es später mit Freunden der Familie machte, führte Tobias auch ihn zum Schreibtisch und zur Badewanne. Laut den Ermittlungsakten erklärte der Arzt, dass er davon ausginge, „dass mit dem Jungen etwas passiert sei“. Er halte seinen Patienten für glaubhaft.

Rechtspsychologin: „Keine verlässlichen Angaben“ 

Die Staatsanwaltschaft wusste nicht so recht mit Tobias’ Behinderung umzugehen und beauftragte eine Rechtspsychologin, die den Jungen einschätzen sollte. Gute zwei Stunden beobachtete sie ihn – ohne ihn nennenswert zu testen. Die meiste Zeit spielte er mit ihrem Handy. Danach sprach sie nochmals mit der Mutter und fällte ihr schriftliches Urteil auf knappen neun Seiten: Tobias’ könne wegen der geistigen Behinderung „keine verlässlichen Angaben“ machen.

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Fortan durfte Tobias nichts mehr dazu sagen, was damals passierte, als die Mutter unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, verzichtete auf eine Anklage und schloss den Fall ab. Tobias und seine Mutter konnten das nicht. Immer wieder erzählt er seine Geschichte und fängt dann an zu weinen. Dann sieht die Mutter, was sie nicht akzeptieren kann: dass ihr behinderter Sohn vor dem Gesetz nicht gleich ist, weil es schwieriger ist, mit ihm zu reden.

"Viele Opfer wissen, dass ihnen nicht geglaubt wird"

Über sexuellen Missbrauch an behinderten Menschen wird kaum gesprochen, obwohl Übergriffe häufig sind: Laut einer Studie der Universität Bielefeld erleben behinderte Frauen zwei- bis dreimal häufiger sexuellen Missbrauch als gesunde Frauen. „Viele Betroffene sprechen darüber nicht, weil sie niemandem zur Last fallen wollen – und weil sie wissen, dass ihnen nicht geglaubt wird“, sagt die Projektleiterin, Monika Schröttle.

Tobias hat gesprochen, weil seine Mutter ihn dazu erzogen hat. Seine Aussagen aber seien wegen seiner geistigen Behinderung nicht verlässlich, urteilte die beauftragte Rechtspsychologin. Sie traf sich nur einmal mit Tobias und beobachtete ihn dabei mehr, als dass sie ihn testete. Erklären möchte sie ihre Arbeit heute nicht mehr.

Staatsanwaltschaft hat sich laut Experten nicht genug Zeit genommen

Die nur neun Seiten kurze Beurteilung mache es schwierig, das Urteil der Psychologin nachzuvollziehen, sagt Cornelia Orth, selbst Gutachterin und im Vorstand der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Fünf- bis zehnmal so viele Seiten, umfassendere Erörterungen und Vergleichsproben wären nötig für eine schlüssige Begründung, warum Tobias nicht aussagetüchtig sei – das nämlich sei sehr selten. Und bei geistig Behinderten müsse man den Anspruch senken. „Es ist ähnlich wie mit kleinen Kindern“, sagt Orth.

Das sieht auch Klaus Hennicke so. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung. Es gebe allerhand Tests, um Aussagen von Menschen zu prüfen, die nicht sprechen können: zum Beispiel über Mimik, Gestik, halbsprachliche Geräusche, Puppen und Figuren oder miteinander malen.

Auch wenn Tobias nicht sprechen kann, sei es doch wahrscheinlich, dass er sich mitteilen kann. „Wenn man genügend Zeit mit ihm verbringt“, sagt Hennicke über Tobias, „dann wird man Zeichen sehen und verstehen.“ Zeit aber haben sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtspsychologin genommen. Deren dünne Beurteilung reichte der Behörde schließlich, um auf eine Anklage zu verzichten – trotz all der Hinweise auf einen möglichen Missbrauch.

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