Dortmund. Schlappe für Rechtsextremisten: Sie dürfen am kommenden Samstag nicht in Dortmund aufmarschieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Doch die Rechten können immer noch hoffen.
Die Organisatoren eines für Samstag geplanten rechtsextremistischen Aufmarsches in Dortmund haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht bestätigte am Donnerstag ein Verbot der Veranstaltung durch das Polizeipräsidium Dortmund und eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Als Begründung für seine Entscheidung führte der 5. Senat des OVG unter anderem aus, dass die Polizei aufgrund der Erfahrung von zurückliegenden rechtsextremistischen Demonstrationen von einem gewalttätigen Verlauf ausgehe. Damit falle die Veranstaltung nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Der Antragsteller habe im Laufe des gerichtlichen Verfahrens selbst eingeräumt, dass es in der Vergangenheit zu entsprechenden Übergriffen gekommen sei. Auch für den anstehenden Aufzug sei der Antragsteller weiteren Übergriffen vor allem durch den «Schwarzen Block» «nicht durchgreifend entgegen getreten».
Verfassungsbeschwerde möglich
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des OVG können die Organisatoren der Veranstaltung nun noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Für den Aufzug zum «Antikriegstag» erwarten die Veranstalter rund 1000 Teilnehmer. Gegen die Kundgebung gibt es zahlreiche Veranstaltungen in der Stadt - unter anderem ist ein großes Friedensfest vor dem Rathaus geplant, bei dem auch der Musiker Bob Geldof auftreten soll.
Am 1. Mai hatten mehrere Rechtsextremisten Teilnehmer einer Mai-Kundgebung in Dortmund angegriffen. Dabei attackierten sie Kundgebungsteilnehmer mit Holzstangen oder bewarfen sie mit Steinen. Fünf Polizisten wurden verletzt, sieben Einsatzfahrzeuge beschädigt. (ddp)