Marl. . Ein fast tödlicher Streit unter Eheleuten, fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags für den früheren Ehemann. Im Urteil kritisierte das Schwurgericht Essen nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Frau wegen des vorhergehenden „Rosenkrieges“. Richter Labentz: „Sie sollten sich beide schämen.“

Ein „Rosenkrieg“ mit gegenseitigen Beschimpfungen auf Facebook endete mit einem Messerstich in den Bauch des Nebenbuhlers. Wegen versuchten Totschlags verurteilte das Landgericht Essen einen 39-jährigen Marler zu fünfeinhalb Jahren Haft. Er hatte im Mai auch seine frühere Frau, schwanger vom neuen Freund, angegriffen. Das Gericht rügte im Urteil beide Seiten für ihren vorausgehenden Streit: „Sie sollten sich beide schämen.“

Richter Andreas Labentz hatte zuvor die Fakten dieser Ehe aufgelistet und dabei auf eine moralische Bewertung verzichtet. Der damals 31-Jährige hatte 2005 seine damals 23 Jahre alte Frau in der Türkei geheiratet. Erst ein Jahr nach der Hochzeit holte er sie nach Marl, wo er wohnte.

Schon 2010 trennten sich die beiden wieder. Er war gewalttätig geworden, sie musste in ein Krankenhaus. Gerichtlich wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, bevor das Familiengericht 2012 die Scheidung verkündete.

Ehe gescheitert

Vorstellbar seien mehrere Gründe für das Scheitern der Ehe, sagte Labentz: „Vielleicht hatten sie unterschiedliche Auffassungen über die Ehe, kannten sich zu kurz, oder der Einfluss der Familien war zu groß. Wir können und wollen das nicht beantworten.“

Wie die Eheleute mit dieser Trennung umgegangen seien, das sei „gleichermaßen schlimm“. Er erinnerte daran, dass der Ehemann seiner Frau über Facebook drohte, dass er bewaffnet mit einem Messer an ihrem Arbeitsplatz auftauchte und völlig ausrastete.

Aber die Frau, deren Fehlen während der Urteilsbegründung er ausdrücklich bedauerte, habe ihm „in nichts nachgestanden“, sagte Labentz weiter. Auch sie habe beleidigende Äußerungen und unflätige Bemerkungen ins Netz gestellt. Labentz: „Ein schlimmes, ganz peinliches Bild beider Eheleute. Sie sollten sich schämen.“ Nur einen positiven Punkt sah das Gericht angesichts des Rosenkrieges: „Es gibt keine Kinder.“

Schwanger vom neuen Mann

Im Mai 2013, ein Jahr nach der Scheidung, ist die heute 31-Jährige aber schwanger von ihrem neuen Mann. Mit dem 35-Jährigen ist sie nach islamischem Recht verheiratet. Schon im April war die Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten mit Lackkratzern am Auto fortgesetzt worden.

Am 26. Mai fährt der Ehemann nach durchzechter Nacht (1,84 Promille) mit dem Auto zur Wohnung seiner Ex-Frau in der Grotekampstraße. Einen dicken Kabelstrang hat er dabei und ein Messer. Aggressiv schlägt er gegen den Rollladen. Er schlägt seine Ehefrau vor der Tür mit dem Kabelstrang, sticht seinem Nebenbuhler in den Bauch. Der wehrt sich, indem er ein Kantholz ergreift. Der Angeklagte flieht im Auto.

Das Motiv ist aus Sicht des Gerichtes klar: „Er war stinksauer und wollte zeigen, wo der Hammer hängt.“