Köln. Das Kölner Landgericht hat einer 49-jährigen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen. Der Klägerin war als 19-Jähriger die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt worden, nachdem sie irrtümlich als Junge erzogen worden war. Nun muss der Chirurg zahlen.
Wegen einer Geschlechtsumwandlung ohne die nötige Einwilligung erhält eine 49-jährige Patientin 100.000 Euro Schmerzensgeld von dem verantwortlichen Arzt. Das hat das Landgericht Köln entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Der Chirurg hatte der damals 18-jährigen Klägerin vor mehr als 30 Jahren die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt. Dafür wurde er im vergangenen Jahr im sogenannten Zwitter-Prozess zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt - dessen Höhe wurde aber erst jetzt festgelegt.
OP trotz eindeutig männlichen Geschlechts
In dem Verfahren geht es um einen Fall von Geschlechterverwirrung: Nach der Geburt war die ungewöhnlich vergrößerte Klitoris des Babys irrtümlich als Penis angesehen worden. Das Kind wurde deshalb von den Eltern als Junge erzogen. Erst bei einer Blinddarmoperation 1977 fiel auf, dass die Klägerin eine Gebärmutter und Eierstöcke hatte. Diese entfernte der beklagte Kölner Chirurg ein Jahr später.
Vor der Operation waren die Ärzte davon ausgegangen, dass die weiblichen Geschlechtsorgane stark verkümmert waren. Bei dem Eingriff hatte der Chirurg laut Gericht aber bemerkt, dass die Organe intakt waren und es keine Anzeichen für eine gemischt weiblich-männliche Geschlechtlichkeit gab. Dennoch führte er die Operation durch. Das war im vergangenen Jahr von der Zivilkammer als Verletzung der Gesundheit und des Selbstbestimmungsrechts der Düsseldorferin gewertet worden, die im Personenstandsregister als Mann geführt wird, aber als Frau lebt. (ap)