Berlin. . Mieterhöhungen dürfen zukünftig in stärkerem Maß als bisher begrenzt werden. Ein entsprechendes neues Mietrecht tritt am 1. Mai in Kraft. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete dann um maximal 15 Prozent in drei Jahren steigen.
In Deutschland können ab 1. Mai die Mieterhöhungen in gefragten Wohngegenden stärker als bisher begrenzt werden. Eine Änderung des Mietgesetzes, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt, räumt den Bundesländern einen entsprechenden Spielraum ein. Demnach kann bei bestehenden Mietverhältnissen die Erhöhung auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent binnen drei Jahren. Die neue Deckelung gilt nur für bestehende Mietverhältnisse in gefragten Städten oder Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel. Unter anderem in Berlin oder München soll diese Art Mietpreisbremse zur Anwendung kommen.
Zwangsräumung bei "Mietnomaden" soll schneller möglich sein
Ein weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetzes von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. Jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen auf die Mieten umgelegt werden.
Zahlen „Mietnomaden“ keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann zudem künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Und der Vermieter kann künftig auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt. (dpa)