Dortmund. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheidet (noch) nicht über eine Wiederholung der Dortmunder Kommunalwahl. Erst müsse der Wahlprüfungsausschuss der Stadt eine Entscheidung treffen, hieß es in der Begründung. Insgesamt sind schon 350 Beschwerden gegen die Wahl eingereicht worden.
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund ist in der ersten Instanz gescheitert. Wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte, lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Ansinnen eines Dortmunder Finanzrichters, die Wahl vom 30. August für ungültig erklären zu lassen und eine Wiederholung der Wahl zu erreichen. Auch der hilfsweise gestellte Antrag, den neuen Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) in der konstituierenden Sitzung des Rates vom Donnerstag (29. Oktober) nicht vereidigen zu lassen, fand bei der Kammer keine Zustimmung.
Mehr als 350 Einsprüche gegen die Wahl
Das Verwaltungsgericht verwies als Begründung darauf, dass der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Dortmund noch nicht über die Rechtmäßigkeit der Wahl entschieden habe. Erst im Anschluss daran seien Klagen möglich. Gegen den Beschluss steht der Beschwerdeweg zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.
Gegen die Kommunalwahl in Dortmund sind bisher mehr als 350 Einsprüche eingegangen. Die Einsprüche, die von Privatpersonen, Parteien sowie Wählergruppen und der Bezirksregierung Arnsberg stammen, richten sich vor allem gegen den angeblichen Wahlbetrug und das nach der Kommunalwahl bekanntgewordene Haushaltsloch in Dortmund. Über die Einsprüche muss ein Wahlprüfungsausschuss befinden, der dem Stadtrat eine Empfehlung in der Sache gibt. Wird eine Wiederholung der Wahl vom Stadtrat abgelehnt, können die Antragssteller vor das Verwaltungsgericht ziehen. (ddp)