Essen. Wichtige Verkehrsprojekte in NRW stecken fest, darunter die "Bochumer Querspange". Der Grund: Prozess-Stau vor Gericht. Ein Gesetz, das den Bau eigentlich beschleunigen sollte, führt genau zum Gegenteil. Für Bürger-Klagen ist nur noch ein Gericht zuständig. Die Richter sind völlig überlastet.
Der Ausbau wichtiger Verkehrsprojekte kommen nicht voran. Allein vier großen NRW-Vorhaben drohen Verzögerungen, darunter der „Bochumer Querspange". Vor dem Bundesverwaltungsgericht stauen sich 49 Bürger-Klagen gegen 20 Projekte. Ihre Erledigung – und damit die Realisierung der beklagten Strecken – steckt fest, weil Richter durch das drei Jahre alte Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz überlastet sind.
Zu den Projekten im Klagestau gehört der Weiterbau der A 44 am Kreuz Bochum/Witten und zwischen Ratingen und Velbert. In die Länge zieht sich auch der Bau der A 33 Bielefeld-Steinhagen. Die Klage ist zwei Jahre alt, die Verhandlung steht noch aus.
Gericht beklagt "Flaschenhals-Effekt"
Hintergrund: Die Entscheidung des Bundestags von 2006, von der sich das Parlament eine Beschleunigung des Straßenbaus erhoffte. Seither können Klagen gegen Großprojekte nur in einer Instanz beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Das muss mit hohem Aufwand nicht nur rechtlich, sondern auch in der Sache prüfen.
Das Gesetz beschleunige aber nicht, sondern es bewirke einen „Flaschenhals-Effekt", bestätigte das Gericht der WAZ. Die Handlungsfähigkeit der drei betroffenen Senate sei eingeschränkt und es drohe mehr: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch normale Revisionsverfahren blockiert werden."
Der Verwaltungsjurist Peter Rottner vom Umweltverband BUND hält das geltende Gesetz für eines mit „Schaufenstereffekt", der eine Beschleunigung vortäuschen sollte und nicht funktioniert habe: „Wir sollten zurück zum alten Gesetz mit zwei Instanzen."