Bochum. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Anfechtungsklage gegen den sechsstreifigen Ausbau der A 40 zwischen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen abgelehnt. Das Gericht trug den Autobahnbauern jedoch auf, über besseren Lärmschutz nachzudenken.
Wird der Ausbau der A40 zwischen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen gestoppt und wäre davon die "Bochumer Lösung" inklusive Opel-Querspange" mit betroffen? - Das waren die entscheidenden Fragen, die am 11. Februar dabei im Hintergrund standen. Etwas zähflüssig entwickelte sich vor dem 11. Senat das Verfahren. Schließlich ging es ab 10.30 Uhr nicht um einen kleinen Straßenstrich, sondern um die Frage, ob der sechsstreifige Ausbau der A 40 zwischen Gelsenkirchen und Bochum-Stahlhausen, mit über 96 Millionen Euro Kosten kalkuliert und seit Frühjahr 2008 schon in Bau, womöglich gestoppt gehört, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.
Richter wollten mehr über Lärmschutzkosten wissen
Die Richter machten schon früh klar, dass sie gern mehr darüber erfahren hätten, was ein weiterer Lärmschutz kosten würde. Das hätte man der bisherigen Kostennutzenanalyse der Straßenbauer nicht konkret entnehmen können. Diskutiert wurde auch über die Frage, was sich im Rahmen der Verkehrsprognose hinter den bisher genannten Lkw-Zahlen tatsächlich verbirgt: Ob auch die kleineren Brummis unterhalb der 3,5-Tonner dabei mitgezählt worden waren?
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Doch auch die Kläger kamen vor Gericht nicht ungerupft davon. Wie berichtet, hatten sechs Wattenscheider und ein Bochumer aus Steinkuhl Anfechtungsklage gegen den Ausbau der A 40 eingelegt. Am Mittwoch legten ihre Anwälte nach und pochten darauf, neue Prognosen über das künftige Verkehrsaufkommen und die Schadstoffbelastung anfertigen zu lassen.
Das machten die Richter so nicht mit und lehnten die Anträge zunächst ab, aus formalen Gründen – die Texte waren ihnen nicht konkret genug formuliert. Um das nachbessern zu können, unterbrach der Senat die Sitzung bis 16 Uhr und gab der Klägerseite damit anderthalb Stunden Zeit, sich präziser zu fassen.