Herne. .

23 500 private Kanalanschlüsse müssen in den nächsten Jahren in Herne auf ihre Dichtheit untersucht werden. Einige Hausbesitzer müssen sofort ran, andere haben bis 2025 Zeit.

„Das ist doch unfair,“ moniert Bruno Warnecke aus Börnig. „Wer erst 2025 dran ist, kann dafür jetzt schon Geld zur Seite legen, bei den frühen Terminen muss man unter Umständen einen Kredit aufnehmen. Wieso diese Staffelung?“

Das, was Bruno Warnecke in Rage bringt, soll eigentlich den Hernern zugute kommen. Bis 2015, so sah es die Umsetzung des § 61a des Landeswassergesetzes NRW vor, hätten die 23 500 privaten Kanalanschlüsse geprüft sein müssen: „Doch wenn alle Eigentümer gleichzeitig Firmen suchen, die die Prüfungen machen, gehen die Preise in die Höhe“, sagt Angelika Kurzawa, Sprecherin der Stadtentwässerung Herne (SEH). „Und das wollten wir verhindern.“

Ein Großteil der Herner Hauseigentümer profitiere von der Zeitstaffelung, weil sie erst nach 2015, dem alten Stichdatum, ihre Kanäle prüfen lassen müssen. Das Verfahren, das SEH bei der Festlegung der Abfolge zugrunde gelegt hat, ist nicht nur kompliziert, sondern hört sich auch schon so an: Es stützt sich auf die „SelbstüberwachungsVerordnung Kanalisation“ des Landes, kurz „SüwV Kan“. „Auch wir müssen unsere öffentlichen Kanäle in einem 15-Jahres-Rhythmus prüfen“, erklärt Kurzawa. „Dazu ist Herne in 28 Bezirke eingeteilt worden, die sich daran orientieren, wie die Stadt gewachsen ist und wie die Kanäle verlaufen. Man muss sich das wie einen Baum mit seinen Verzweigungen vorstellen.“ Die SEH habe sich dann angesehen, in welchen Straßen sie in welchen Jahren die Kanäle untersucht und daraus einen Mittelwert gebildet, der vorgibt, wann die privaten Hauseigentümer an der Reihe sind.

Ein Untersuchungsrhythmus, orientiert zum Beispiel am Alter der Häuser, sei nicht möglich gewesen. Zum einen lägen SEH diese Daten gar nicht vor, zum anderen sei ein altes Haus nicht gleichbedeutend mit einem alten Kanal: „Der kann schon längst saniert worden sein“, so Angelika Kurzawa.

Die Fristen für die Kanaluntersuchung seien jedoch nicht gleichbedeutend mit denen einer Kanalsanierung. Werden tatsächlich Schäden festgestellt, müssen sich die Eigentümer an die SEH wenden, die mit Hilfe von Fotos und Filmen einstuft, ob es sich um kleine, mittlere oder schwere Schäden handelt. Bei kleinen Schäden, so Kurzawa, habe der Hauseigentümer zum Teil Jahre Zeit, sie zu beheben. Auch gebe es unterschiedliche Reparaturmöglichkeiten: von einer Manschette, die um die schadhafte Stelle gelegt werden kann, bis zum Teil- oder Komplettaustausch des Rohres.

Die Kanaluntersuchung selbst koste zwischen 300 und 500 Euro - je nach Länge des Kanals. Auch könnten sich Nachbarn zusammentun und gemeinsam ein Unternehmen beauftragen - das spare zumindest Anfahrtskosten. Sollten doch auf einen Eigentümer hohe Sanierungskosten zukommen, könne er sich über seine Hausbank auch an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden und ein zinsgünstiges Darlehen beantragen.

Um nicht wohlmöglich „Kanalhaien“ aufzusitzen, die mit angeblich günstigen Kanaluntersuchungen locken, hat das zuständige Landesministerium eine Empfehlungsliste mit seriösen Firmen zusammengestellt: www.ikt.de/komnetgew/sachkundige. Auch auf der homepage von Stadtentwässerung Herne gibt es unter www.se-herne.de entsprechende Links.