Arnsberg/Menden. .

Die Arnsberger Richter ziehen Bilanz: Kinderlärm landet oft vor dem Gericht. So streiten sich in Menden Anwohner mit der Stadt, weil der Lärm eines Spielplatzes sie auf der Terasse störe. Auch werden Asylverfahren wieder mehr verhandelt.

Der Vorsitzende der NRW-Senioren-Union ist nicht der einzige, für den Kindergeschrei Lärm ist: Immer wieder versuchen Bürger vor Gericht ihre Ruhe zu erstreiten, um die sie sich durch die „Emissionen“ von Spiel- und Bolzplätze gebracht sehen.

Seit drei Jahren streiten sich Anwohner mit der Stadt Menden um angeblichen Lärm, der von einem Spiel- und Bolzplatz in einem allgemeinen Wohngebiet ausgeht. Man könne nicht mehr auf die Terrasse gehen, ohne durch den Lärm von dem Spielplatz gestört zu werden, beklagen die Anwohner „massive Beeinträchtigungen.“

„Lärmschutz ist in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema vor Gericht“, sagt Verwaltungsrichter Klaus Buter. Mal geht es um störendes Glockengeläut, dann um Lärm von Gaststätten und immer wieder auch um Spiel- und Bolzplätze. So wie in dem Fall aus Menden und einem ähnlich gelagerten in Hamm.

Im vorigen Jahr hatten Bürger in Schmallenberg gegen den Freizeitlärm geklagt, der von einem Sportplatz ausging. Damals einigte man sich, indem Ruhezeiten vereinbart wurden und ein Ballfangzaun aufgestellt wurde, der nicht immer „scheppert“, wenn ein Fußball dagegen geschossen wird. Im Mendener Fall hatte eine ähnliche Maßnahme der Stadt die Bürger nicht beruhigen können – sie halten ihre Klage aufrecht. Eine Entscheidung wird noch im Frühjahr erwartet.

Der Hund bellt zu laut

Um Lärmschutz geht es vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht in zwei weiteren Fällen: Anwohner in

Iserlohn und Kreuztal klagen dort wegen ihrer Meinung nach zu lauten Hundegebells von Nachbargrundstücken, be­richtete Dr. Ulrich Morgenstern, Präsident des Arnsberger Verwaltungsgerichtes gestern in der Jahrespressekonferenz.

Lärmschutz, Winterdienst, Windkraftanlagen: Immer wenn es um Behördenentscheidungen geht, wird das Verwaltungsgericht angerufen. Die Arnsberger Richter, die für Südwestfalen zuständig sind, mussten im vergangenen Jahr aber auch wieder deutlich mehr Asylverfahren unter die Lupe nehmen. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren gab es 2010 fast doppelt so viele Klagen wie in den Jahren zuvor. Vor allem Asylbewerber aus Serbien (Roma und Kosovo-Albaner) klagten gegen die Nichtanerkennung als politisch verfolgte Flüchtlinge. Viele weitere Verfahren wurden von Flüchtlingen aus Afghanistan und dem Irak angestrengt. Die Erfolgsaussichten sind gering: Nur etwa fünf Prozent gewinnen.