Düsseldorf/Essen. .

Juristische Niederlage für eine Mutter aus Essen: Die Stadt Ratingen muss die Kosten nicht dafür übernehmen, dass die Frau ihr behindertes Kind per Taxi zur Schule bringen lässt. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Wer sein Kind mit dem Taxi zur Schule bringen lässt, muss für die Kosten selbst aufkommen. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. In dem Verfahren hatte eine Mutter aus Essen gegen die Stadt Ratingen geklagt, wo ihr behinderter Sohn eine Förderschule besucht. Die Frau war der Meinung, aufgrund seiner Entwicklungsstörung könne der Junge nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Schulweg absolvieren. Eine andere Möglichkeit als den Transfer per Taxi gäbe es nicht.

Einkommen der Frau lässt Kostenübernahme zu

Das sah das Gericht jedoch anders. Die Richter wiesen die Klage auf Übernahme der jährlichen Taxi-Kosten in Höhe von 15.000 Euro ab. Es sei der Frau durchaus zuzumuten, dass sie ihren Sohn morgens selbst mit ihrem Auto zur Schule bringe. Sie solle früh genug losfahren und wäre dann in jedem Fall rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz bei der Kreisverwaltung Wesel. Abholen könne die berufstätige Frau den Jungen zwar aus Zeitgründen nicht, die Kosten für die Rückfahrt per Taxi müsse sie aber trotzdem tragen. Die Frau verdiene als Psychologin ein Gehalt von 4.000 Euro netto, ihr sei es deshalb zuzumuten, aus eigener Tasche für die Rückfahrt des Sohnes von der Schule in Ratingen bis nach Essen aufzukommen.

Darüber hinaus habe der Junge einen Betreuer, der ganztägig für ihn zur Verfügung stehen würde. Demnach bestünde alternativ die Möglichkeit, dem Betreuer einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen und den Transfer zur Schule damit sicherzustellen.

Die Frau kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. In diesem Fall müsste sich das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster mit der Klage befassen. (dapd)