Plettenberg. .
Die verkürzte Schulzeit für Gymnasien bis zum Abitur treibt seltsame Blüten – und kommt manche Eltern auch teuer zu stehen. Weil die Jahrgangsstufe 10 am Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG) in diesem Schuljahr erstmals zur Sekundarstufe II zählt, erhalten ihre Kinder kein kostenloses Schulweg-Busticket mehr, im Gegensatz zu den Zehntklässlern in anderen Schulformen.
Regelung fest im
Schulgesetz verankert
Die Stadt Plettenberg als Schulträger übernimmt die Fahrtkosten für den Schulweg bei Schülern der Sekundarstufe I, die weiter als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Für Schüler der Sekundarstufe II gilt die Grenze von fünf Kilometern. Diese Entfernungen, bei denen, so das Amtsdeutsch, „Fahrkosten notwendig entstehen“, legt das NRW-Schulministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und dem Ministerium für den Bereich Verkehr durch Rechtsverordnung fest.
Was bei betroffenen Eltern und Jugendlichen Unmut auslöst, ist die Ungleichbehandlung, die durch die G-8-Regelung verursacht wird. Denn Schüler, die z. B. die 10. Klasse der Geschwister-Scholl-Realschule besuchen, haben nach wie vor Anspruch auf das kostenfreie Ticket ab 3,5 Kilometern.
Die 10er Klassen der anderen Schulformen gehören noch der Sekundarstufe I an, und für die gilt nun mal die geringere Entfernungsgrenze.
„Die Regelung steht im Schulgesetz. Wir haben da keinen Spielraum“, erklärt Cornelia Fuhrländer vom Schulamt der Stadt. Nach ihrer Schätzung sind es in Plettenberg 15 bis 20 Jugendliche, die mit Eintritt in die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium kein kostenfreies Schulweg-Ticket mehr bekommen.
Für die Eltern dieser 10er- Gymnasiasten bedeutet dies Mehrkosten zwischen 43,10 und 51,80 Euro pro Monat. So viel kostet das Schüler-Abo bzw. das Schüler-Monatsticket der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG).
Einziger Vorteil:
Beliebig oft fahren. . .
Einziger Vorteil: Mit diesen Fahrkarten können die Schüler innerhalb des Geltungsbereiches beliebig oft fahren und so oft umsteigen, wie sie möchten. Die kostenfreien Schulweg-Tickets werden dagegen ausschließlich für die Verbindung Wohnung – Schule ausgegeben, gelten montags bis freitags an Schultagen des Landes NRW bis 18 Uhr sowie samstags an Schultagen bis 15 Uhr und berechtigen ausschließlich zu lehrplanmäßigen Unterrichtsfahrten.