Leipzig/Münster. Der geplante Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück ist wieder fraglich. Der Rechtsstreit kommt erneut vors Oberverwaltungsgericht Münster, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es sah in dem bisherigen Urteil den Naturschutz nicht genügend berücksichtigt.
Der Rechtsstreit um die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück muss neu verhandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies den Fall am Donnerstag zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurück. Nach Ansicht der Leipziger Richter hatte das OVG bei seiner Entscheidung zum Ausbau des Airports die Beeinträchtigungen für ein angrenzendes Naturschutzgebiet nicht ausreichend berücksichtigt.
Naturschützer klagen
Der Naturschutzbund (Nabu) hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn von derzeit 2170 auf 3600 Meter geklagt. Für den Ausbau müsste ein Bach gequert werden, der wegen des Auenwaldes und bestimmter Tierarten als FFH-Naturschutzgebiet (Fauna-Flora-Habitat) ausgewiesen ist. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Klage abgewiesen. Der Nabu hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass das OVG dem Ausbauvorhaben trotz der festgestellten Unsicherheiten der Bedarfsprognose von vornherein einen besonderen Stellenwert beigemessen hatte. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes müsse das Vorhaben aus zwingenden Gründen des «überwiegenden öffentlichen Interesses» notwendig sein. (ddp)
(Az.: BVerwG 4 C 12.07)