Essen. Viele Menschen versuchen derzeit noch kurzfristig eine Ferienwohnung über Ostern zu buchen. Das nutzen Betrüger mit neuen Tricks aus.
Nach Holland? In den Osterferien? „Versuchen wir es, hat meine Frau gesagt“, erzählt Markus P. aus der Nähe von Dortmund. „Vielleicht hat ja jemand kurzfristig abgesagt.“ Und tatsächlich. Ein Appartement an der Küste ist noch frei. Tolle Lage, gute Ausstattung, heißt es, und das Ehepaar ist sich sofort einig: „Das buchen wir.“
Nur weil nirgendwo auf der Seite steht, ob man statt einem auch zwei Hunde mitbringen darf, sucht P. auch im Netz nach der Telefonnummer der Vermieterin. „Zwei Hunde sind kein Problem“, ist die gute Nachricht. „Schon lange alles ausgebucht“, lautet die schlechte. „Und warum sind auf dem Kalender der Internetseite noch Termine frei?“, fragt P. Weil die Vermieterin nach eigener Aussage noch nie etwas unter dieser Internetadresse angeboten hat. „Fotos, Layout, Texte, alles von der Originalseite gestohlen“, stellt sie schnell fest. „Gut, dass Sie noch nichts überwiesen haben.“
Ferienhausbetrug: Geschätzter Schaden in „zweistelliger Millionenhöhe“
Es hätte in der Tat viel schlimmer kommen können. Monika Kowalewski, Präsidentin des Verbands Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA), kennt viele Fälle, in denen die ahnungslosen Opfer bester Laune die Reise an den Urlaubsort antreten, um dort festzustellen, dass es die Immobilie entweder gar nicht gibt oder sie zumindest kein Ferienhaus ist. Überhaupt sei die Zahl der Ferienhausbetrügereien in den letzten Jahren stetig gestiegen. Auch weil die Täter offenbar immer professioneller agieren. Die VDFA-Präsidentin spricht von „ziemlich spezialisierten Netzwerken“ und einem geschätzten Schaden in „zweistelliger Millionenhöhe“.
Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb Ratschläge veröffentlicht, wie man sich vor falschen Angeboten schützen kann:
• Schauen Sie, ob die Seite des Anbieters ein Impressum hat. Dazu sind gewerbliche Anbieter in Deutschland verpflichtet.
• Der vermeintliche Standort der Ferienwohnung sollte durch Suchmaschinen oder Dienste wie Google Earth überprüft werden.
• Wirbt die Buchungsseite mit Gütesiegeln, sollte man diese Siegel auf ihre Richtigkeit kontrollieren.
• Die Verbraucherzentrale bietet den „Fakeshop-Finder“ kostenlos an. Hier kann man sich anschauen, ob bestimmte Seiten tatsächlich vertrauenswürdig sind oder eben nicht.
• Die Kommunikation mit Anbietern sollte stets über deren Internetseite und nicht über Messengerdienste laufen.
Was passieren kann, wenn man den letzten Punkt nicht beachtet, zeigt der Fall von Martin Franke (Name geändert). „Das sah alles sehr seriös aus“, erinnert er sich an Fotos und Beschreibung des Ferienhauses in der Toskana bei AirBnB. Ja, der Wunschtermin sei noch frei, antwortete der vermeintliche Vermieter auf Anfrage, aber vielleicht könne man außerhalb des Buchungsportals – über WhatsApp - miteinander sprechen. „Das haben wir in der Vergangenheit schon öfter gemacht “, erzählt Franke. „Das ist nicht ungewöhnlich.“ Denn auf diese Weise muss der Vermieter es nicht zwingend durch seine Bücher laufen lassen, während der Mieter sich die Gebühren spart, die er ansonsten an das Vermittlungsportal zahlt. Das Risiko dabei: Geht etwas schief, ist das Portal, auf dem die Anzeige stand, aus jeder Haftung raus.
„Plötzlich machte der Vermieter Druck“
Genau das ist bei den Frankes passiert. Plötzlich macht der Vermieter Druck. Mittlerweile gebe es zwei weitere Interessenten, man müsse sich nun schnell entscheiden und bei Zusage bitteschön gleich den kompletten Reisepreis überweisen. Franke zahlt, von da an hört er nichts mehr. „Normalerweise bin ich nicht so vertrauensselig.“
Es gibt aber auch Fälle, in denen man trotz größter Vorsicht ins Visier der Ferienhausbetrüger gerät, wie die Geschichte eines Bochumers zeigt. Bereits vor Monaten hatte der 63-Jährige über den Anbieter booking.com für den Sommer 2024 eine Ferienunterkunft in Tschechien gebucht. Stornierbar bis Anfang Juni und auch erst dann zahlbar.
Ende Februar aber bekommt er eine Mail vom „Vermieter“. Er solle bitte nicht an booking.com überweisen, sondern auf einen mitgeschickten Link in der Mail klicken. Das aber bitte sofort, sonst werde man die Reservierung stornieren. „Zeitraum, vereinbarter Preis, ja selbst die booking.com Buchungsnummer, alles stimmte“, wundert sich der Bochumer. Gezahlt hat er dennoch nicht.
Konto des echten Vermieters wurde gehackt
Zum Glück. Anscheinend sei das booking.com-Konto des echten Vermieters gehackt worden, vermutet der Reisevermittler auf Anfrage. „Das ermöglicht den Betrügern, sich vorübergehend als die Unterkunft auszugeben und mit Gästen per E-Mail oder Nachricht zu kommunizieren.“ Der Bochumer habe genau richtig gehandelt „Wenn eine Unterkunft anscheinend Zahlungen verlangt, die nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, bitten wir Kunden, sich direkt an unseren Kundenservice zu wenden.“
Wie hoch genau die Zahl der Opfer von Ferienhausbetrügern ist, weiß niemand. Auch, weil Geschädigte sich nicht immer melden. Manchen, hat Monika Kowalewski festgestellt, sei einfach peinlich, dass sie auf die Tricks der Kriminellen hereingefallen seien. „Da wird dann gar nicht groß drüber geredet.“