Essen. Als Selbstjustiz wertete das Gericht die Tritte gegen den wehrlosen Mann. Der Haupttäter muss deshalb in Haft.
Mehrfach hatten die drei Bochumer auf den in Gelsenkirchen wehrlos am Boden liegenden Mann eingetreten. Das Landgericht Essen stufte diese Attacke als Selbstjustiz ein und schickte den Haupttäter ins Gefängnis.
Für das Motiv hatte das Opfer, ein in Bochum lebender 40 Jahre alter Nigerianer, keine Erklärung haben wollen. Er sei am 24. August 2021 in einem Wattenscheider Supermarkt aggressiv von den Männern angesprochen worden. Deshalb sei er in die Straßenbahn der Linie 302 nach Gelsenkirchen gesprungen.
Angreifer verfolgten ihr Opfer
Doch die Angreifer verfolgten ihn, einer in der Tram, der Rest im Auto. Als er am Wissenschaftspark ausstieg, fielen sie sofort über ihn her. Das Video eines Anwohners zeigt, wie sie ihm immer wieder vor den Kopf treten. Den Schläger, der besonders oft traf, hat die Polizei nicht ermittelt.
Im Prozess vor der XVI. Essener Strafkammer hatten die drei aus Albanien stammenden Angeklagten schließlich ein Geständnis abgelegt und Schmerzensgeld gezahlt. Als Motiv gaben sie an, der Nigerianer habe den Sohn des Angeklagten Mustafa J. verprügelt, darauf hätten sie reagiert.
Selbstjustiz nicht hinnehmen
Was strafmildernd gemeint war, rückte den 41 Jahre alten Mustafa J. plötzlich in die Rolle des Organisators und beförderte ihn zum Haupttäter. Er muss wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und fünf Monate in Haft. Die beiden anderen bekamen Bewährungsstrafen. Richter Thomas Kliegel sprach von Selbstjustiz, die der Rechtsstaat nicht hinnehmen dürfe.