Essen. Der Essener Kiffer, der auf Ruhestörer mit einer Softairwaffe geschossen hatte, traf auf milde Richter.

Der Essener Karsten W., der durch Schüsse aus seiner Softairwaffe die Polizei auf seinen Drogenhandel und sein Waffenarsenal aufmerksam gemacht hatte, traf auf milde Richter. Das Essener Landgericht verurteilte den 55-Jährigen lediglich zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Gleichzeitig ordnete es eine Therapie an, die diese Strafe auf die Hälfte verkürzen könnte.

Am 12. Mai vergangenen Jahres hatte er sich nachts durch laute Musik aus einem Auto und eine größere Gruppe auf dem Marktplatz im Essener Stadtteil Altendorf gestört gefühlt. Deshalb feuerte er viermal aus seinem Fenster auf die Gruppe und traf einen der Feiernden mit einer Plastikkugel am Hals. "Ich wollte das Auto treffen und niemanden verletzen", sagte er.

Polizei fand Drogen und Waffen

Sein Pech: Die durch die Schüsse alarmierte Polizei kam und durchsuchte die Wohnug. Sie fand größere Mengen Cannabis und Amphetamine sowie 1030 Euro Bargeld in den eher ärmlich wirkenden Räumen. Daraus entstand der Verdacht auf Drogenhandel.

Weil die Beamten zusätzlich ein kleines Waffenarsenal mit Armbrust, Schreckschusswaffen, Schlagstock und Messern entdeckten, lautete die Anklage vor der XII. Essener Strafkammer auf bewaffneten Drogenhandel. Damit durfte der 55-Jährige sich auf mindestens fünf Jahre Haft einstellen.

Waffen mit Sammelleidenschaft erklärt

Doch in seinem Geständnis am ersten Prozesstag präsentierte Karsten W. sich als Klein-Dealer und erklärte die Waffenfunde mit seiner Sammelleidenschaft.

Staatsanwalt Christian Bolik sah in dem Drogenfund nur die Spitze eines Eisbergs. Für größere Verkaufsaktivitäten fehlten aber auch ihm die Beweise. Deshalb beantragte er drei Jahre und vier Monate Haft, sprach wie später Verteidiger und Gericht nur noch von einem minder schweren Fall des Drogenhandels.

Verteidiger Timo Scharrmann hielt diese Strafe für zu hoch, stellte aber keinen konkreten Antrag. Letztlich folgte die Kammer ihm. Wichtig war für den Mandanten vor allem die Einweisung in eine Therapieeinrichtung.

Chance auf frühes Haftende

Zwei Monate hatte Karsten W. in U-Haft gessen. Absolviert er jetzt die Therapie ein Jahr lang erfolgreich, wird ihm die Hälfte der Strafe erlassen.