Düsseldorf. Nach drei Gewalttaten in der Düsseldorfer Altstadt versucht die NRW-Regierung mit Waffenverbotszonen für mehr Sicherheit zu sorgen.

Der Innenminister legt selbst Hand an. Behände steigt Herbert Reul (CDU) auf eine bereitgestellte Leiter. Von unten reicht jemand einen Schraubenschlüssel. Ein paar Drehungen, kurzes ruckeln zwecks Prüfung, dann leichtes Nicken. Passt, wackelt und hat Luft. Seit gestern Morgen hängt an einem Mast am Joseph Beuys-Ufer, kurz vor der Düsseldorfer Altstadt, ein neues Schild: „Waffenverbotszone“.

Innenminister Herbert Reul brachte persönlich das erste Schild an.
Innenminister Herbert Reul brachte persönlich das erste Schild an. © Fabian Strauch / FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

„Schutzschild für eines der größten Ausgehviertel in Nordrhein-Westfalen“, nennt Reul das erste von vielen Exemplaren und meint mit Ausgehviertel natürlich die Altstadt. Seit vielen Jahren schon ist die „längste Theke der Welt“ ein Ort, an dem die Polizei regelmäßig eingreifen muss. Mehr Licht haben die Behörden deshalb dort installiert und auch eine Videoüberwachung. Dennoch kam es im Oktober dieses Jahres zu mehreren Vorfällen, bei denen ein junger Mann schwer, ein anderer sogar tödlich verletzt wurde. Das hatte die Forderung nach einer Waffenverbotszone laut werden lassen.

Polizei kann nun anlasslos kontrollieren

Es ist die erste dauerhafte Zone im Land, die einzige ist es aber nicht. Nahezu zeitgleich wurden auch in Köln – wo es im Herbst ähnliche Vorfälle gegeben hatte – 165 Schilder ausgepackt und in zwei weiteren Bereichen entlang der Ringe und im Zülpicher Viertel aufgehängt.

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Die Zonen gelten – in Düsseldorf wie in Köln – erstmals an Heiligabend und fortan jeden Freitag- und Samstagabend ab 18 Uhr bis jeweils zum nächsten Morgen um acht Uhr dazu vor und an Feiertagen und an Karneval. Elektroschocker, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern, Reizgas und Pfefferspray dürfen dann nicht mehr mitgeführt werden – Schusswaffen sind natürlich ohnehin verboten. Und selbstverständlich – nur damit man das mal gesagt hat – darf man die meisten dieser Waffen auch außerhalb einer Verbotszone nicht mit sich führen.

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Der große Vorteil in der Einführung solcher Zonen liegt darin, dass die Polizei dort anlasslos kontrollieren darf. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. In der Praxis allerdings dürften sich die Summen bei erstmals Ertappten eher im dreistelligen Bereich einpendeln, wie Streifenbeamte aus Erfahrung und vertraulich erzählen.

Gewerkschaft mahnt Kontrolldruck an

„Wir wollen versuchen, die Straßen mit diesen Zonen ein Stück sicherer zu machen“, sagt der Innenminister, macht sich aber keine Illusionen. „Das ist kein Allheilmittel“, räumt er ein, wohlwissend, dass bei der tödlichen Tat im Oktober die Tatwaffe kein Messer, sondern eine abgebrochene Flasche war.

Und auch Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der die Waffenverbotszone als einer der ersten gefordert hatte, nennt die neue Regelung einen „Baustein“ im Sicherheitskonzept. Es werde allerdings nicht möglich sein, sämtliche Altstadtbesucher auf Waffen zu kontrollieren.

Die Polizei darf in den Waffenverbotszonen auch ohne Anlass kontrollieren.
Die Polizei darf in den Waffenverbotszonen auch ohne Anlass kontrollieren. © dpa | David Young

Das ist der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ebenfalls klar, aber ihr NRW- Landesvorsitzende Erich Rettinghaus mahnt zumindest einen „Kontrolldruck“ an. „Jedes Verbot läuft ins Leere, wenn es nicht kontrolliert und durchgesetzt wird.“

Das sieht Reul ähnlich und stellt klar, dass die Beamten auch keine Ausreden gelten lassen werden. Jemand der mit mehreren Messern in der Tasche erwischt werde und sich mit der Behauptung entschuldige, er habe sich gerade „einen neuen Besteckkasten gekauft“, werde keinen Erfolg haben.

Weitere dauerhafte Waffenverbotszonen sind laut Reul derzeit nicht geplant. Sie lassen sich gerichtsfest auch nur an Orten einrichten, an denen sich in der Vergangenheit wiederholt „Straftaten unter der Verwendung von Waffen“ ereignet haben und auch in der Zukunft mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. Grundsätzlich, sagt der Minister, könne es zwar irgendwann in Zukunft auch in anderen Städten solche Zonen geben. „Aber“, sagt Reul auch, „das ist kein Instrument, das man inflationär einsetzen sollte.“ Verstehen kann er ohnehin nicht, dass sich jemand zur Wochenendparty ein Messer in die Tasche steckt. „Zum Feiern braucht man keine Waffen.“