Essen. / Gladbeck. Sie schlugen sich in Gladbeck wegen einer Freundin, da stach der 20-Jährige zu. Jetzt steht er vor Gericht: versuchter Totschlag.

Der Streit um ein Mädchen hat einen 20 Jahre alten Dorstener am Donnerstag vor die Essener Jugendstrafkammer gebracht. Laut Anklage hat er auf dem Gladbecker Goetheplatz auf seinen 17 Jahre alten Kontrahenten eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt.

Der Vorwurf von Staatsanwalt Shamgar Owusu-Ankomah lautet auf versuchten Totschlag. Er geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Jüngeren "zumindest billigend in Kauf nahm", als er mit einem Springmesser auf diesen einstach.

Freundin des Opfers "angebaggert"

Die Anklage geht als Hintergrund der Tat von einem "ungeklärten Konflikt in Zusammenhang mit der Freundin" des späteren Opfers aus. Der 20-Jährige soll die junge Frau in der Vergangenheit "angebaggert" haben, so hatte es die Polizei bei ihren Ermittlungen früh erfahren.

Der 17-Jährige habe das in einer Aussprache mit dem Angeklagten klären wollen. Er sei deshalb mit mehreren Freunden am 4. Mai 2021 zum Goetheplatz in der Gladbecker Innenstadt gegangen und habe den Angeklagten telefonisch zu einem Treffen auffordern lassen. Der 20-Jährige kam gegen 17.15 Uhr, ebenfalls in Begleitung mehrerer Freunde.

Zunächst nur Aussprache geplant

Für ein klärendes Gespräch war dieser Kreis offenbar zu groß. Das spätere Opfer, so die Anklage, soll den 20-Jährigen gefragt haben, ob sie das nicht unter sich klären sollten. Der willigte ein und ging mit ihm auf das Gelände der evangelischen Christuskirche an der Humboldtstraße.

Mit einem Gespräch sollen sich beide nicht lange aufgehalten haben. Der Angeklagte soll dem Gladbecker unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geboxt haben. Der 17-Jährige wehrte sich, schlug zurück. Irgendwann soll der Dorstener ein goldenes Springmesser gezückt und mit der 15 Zentimeter langen Klinge mehrfach auf das Opfer eingestochen haben.

Freunde gingen dazwischen

Mehrere der Begleiter hatten die Szene beobachtet und entsetzt reagiert, als sie das Messer sahen. Sie rannten zu den beiden und gingen dazwischen, heißt es weiter in der Anklage. Sie hätten den 20-Jährigen gepackt und von dem 17-Jährigen weggezogen.

Das reichte wohl. Der Angeklagte soll dann weggegangen sein, das Messer immer noch in der Hand. Kurz danach erschienen Polizei und Rettungswagen. Der 17-Jährige kam ins St. Barbara-Krankenhaus, wo die Ärzte ihn sofort operierten. Ihn hatten mehrere Stiche und Schnitte im Rückenbereich, aber auch am Oberarm, an der Brust und im Gesicht getroffen. Die Anklage spricht von "akut lebensbedrohlichen" Verletzungen.

Angeklagter stellt sich den Behörden

Nach dem 20-Jährigen fahndete die Polizei zunächst vergeblich. Am Tag nach der Tat kam er aber in Begleitung eines Rechtsanwaltes zur Polizeiwache in Gladbeck und stellte sich den Behörden. Eine Richterin des Essener Amtsgerichtes erließ Haftbefehl, seitdem sitzt der 20-Jährige in Untersuchungshaft.

Am Donnerstag kam es vor der XXIV. Essener Jugendstrafkammer lediglich zur Verlesung der Anklage. Die Frage von Richter Sebastian Jordan, ob der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äußern wolle, verneinte Verteidiger Christian Simonis. In der kommenden Woche geht es mit ersten Zeugenvernehmungen weiter.