Essen. Der 37 Jahre alte Essener, der mehrfach Sex mit einer Zwölfjährigen hatte, muss vier Jahre ins Gefängnis.

Sex mit Minderjährigen ist verboten. Das machte die V. Essener Jugendschutzstrafkammer einem 37-Jährigen unmissverständlich klar, der viermal Sex mit einer Zwölfjährigen hatte. Vier Jahre muss er ins Gefängnis, urteilte das Gericht am Donnerstag. Er zahlt außerdem 7500 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen und muss für alle künftigen Schäden finanziell aufkommen, die er verursacht hat.

Über ein Onlinespiel hatte der Mann aus dem Essener Stadtteil Bochold das in Süddeutschland lebende Mädchen kennengelernt. Sie litt damals unter Depressionen, ritzte sich auch. Die Kammer warf ihm vor, dass er die labile Situation der Zwölfjährigen erkannt und ausgenutzt hatte.

Vater nannte ihm das wahre Alter des Kindes

Das war im Sommer 2019. Anfangs hatte sie ihm erzählt, sie sei 19 Jahre alt. Spätestens im Spätsommer durfte er sich aber keine Illusionen über die Strafbarkeit eines engeren Kontaktes machen. Ihre Eltern hatten den WhatsApp-Chat ihrer Tochter mit dem erwachsenen Essener entdeckt. Deshalb hatte der Vater ihn angerufen, den weiteren Kontakt untersagt und vor allem darauf hingewiesen, dass seine Tochter erst zwölf Jahre alt war.

Heimlich ging der Nachrichtenaustausch aber weiter. Im Januar 2021 fuhr er zweimal zu ihr nach Baden-Württemberg. Der erste Besuch war aus seiner Sicht erfolglos, beim zweiten Mal, am 29. Januar 2021, ging die Zwölfjährige mit ihm. Sie hatte sogar eine gefälschte Einwilligungserklärung ihrer Eltern dabei. Darauf stand, dass sie in Begleitung des Angeklagten unterwegs sein dürfe.

Erst spät ein Kondom gekauft

Schon nahe ihrer Heimatstadt kam es auf einem Parkplatz zum Sex. Der Angeklagte fuhr dann mit ihr zu seiner Essener Wohnung. Dort kam es zu den drei weiteren sexuellen Kontakten. Das Gericht hatte kein Verständnis dafür, dass der 37-Jährige erst vor dem vierten Mal Kondome gekauft hatte. Vorher war es immer zu ungeschütztem Verkehr mit dem Kind gekommen.

Richter Volker Uhlenbrock sprach in der Urteilsbegründung von "sehr gravierenden" Taten, für die der Angeklagte zur Verantwortung gezogen werden müsse. Strafrechtlich spielt es keine Rolle, ob das Opfer einverstanden war. Jede sexuelle Handlung mit einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar. Richter Uhlenbrock betonte, dass von einer Liebesbeziehung keine Rede sein könne. Dafür sei der Altersunterschied zwischen einer Zwölfjährigen und einem 37 Jahre alten Mann einfach zu groß.