Essen/Gladbeck/Düsseldorf. Darf das Label Koks und Kohle weiter das Bergbausymbol Schlägel und Eisen auf seine Mode sticken? Die Grubenhelden klagen vor dem Landgericht.
Im Streit der beiden Ruhrgebiets-Mode-Label Koks und Kohle sowie Grubenhelden entscheidet im Juli die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf. In der von den Grubenhelden aus Gladbeck eingereichten Unterlassungsklage wird der Essener Konkurrent unter anderem angemahnt, das „Schlägel und Eisen“-Logo nicht mehr als Stick auf der Kollektion zu verwenden.
Zwar wollen die Grubenhelden sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern, stellen aber klar: „Das Vorgehen gründet sich nicht auf der Logo-Nutzung an sich, sondern auf der Nachahmung des Markenauftritts insgesamt.“ Bereits im Februar hatten die Grubenhelden eine Mahnung nach Essen geschickt, da sie ihr Konzept der zeitgemäßen Erinnerung an den Bergbau abgekupfert sehen. Sowohl der Internetauftritt als auch die von Koks & Kohle verwendete Sprache sei der ihren zu ähnlich, so die Kritik.
Nicht zuletzt wurde aber auch die Verwendung des „Schlägel und Eisen“-Logos angemahnt, an dem die Grubenhelden Wort- und Bildrechte eingetragen haben – sowohl beim Deutschen Marken- und Patentamt als auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO. Konkret geht es in der Unterlassungsklage auch darum, ob „Koks & Kohle“ weiter Schlägel und Eisen in seiner Kollektion als Brust-Stick etwa auf Hoodies und T-Shirts verwenden darf.
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Streitwert beläuft sich nach Anwaltsangaben auf 250.000 Euro
Das erst im vergangenen Jahr gegründete Essener Label „Koks und Kohle“ lässt sich von dem Kölner Marken- und Patentanwalt Thomas Engels vertreten. „Rechtlich gesehen streiten wir uns auch darum, ob das Symbol an dieser Stelle als Marke der Grubenhelden wahrgenommen wird. Das sehen wir nicht so“, stellt der Jurist klar und gibt ein Beispiel: „Ein kleines Krokodil auf der Brust steht natürlich für die Modemarke Lacoste. Ob das auch für Schlägel und Eisen gilt, werde sich zeigen.“ Das Gericht befinde darüber, welche Gestaltung erlaubt sei. Den Streitwert beziffert der Anwalt auf eine Summe in Höhe von 250.000 Euro.
„Schlägel und Eisen als Symbol ist in unseren Augen allgemeines Kulturgut und sollte von jedem verwendet werden dürfen“, findet Tim Köster, der Koks und Kohle gemeinsam mit seinem Kumpel Felix Bräuer gründete. Die beiden sind auch der Überzeugung, dass die Bergbaugeschichte „und deren markenmäßige Nutzung“ niemandem allein gehören dürfe. Schließlich gebe es im Ruhrgebiet mittlerweile dutzende Label, die Schlägel und Eisen ebenfalls verwenden.