Düsseldorf. Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) im ÖPNV ist am Samstag entschärft worden: Eine OP-Maske reicht in Bus und Bahn.
Nach Angaben des NRW-Verkehrsministeriums ist die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske nach den Standards FFP2, KN95 und N95 am Samstag, 12. Juni, entschärft worden.
Wie es in einem Tweet des Ministeriums heißt, reicht eine einfache OP-Maske ab sofort aus: "Ab dem 12. Juni 2021 gilt in Bus und Bahn, an Haltestellen und Bahnhöfen, nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, also einer sogenannten OP-Maske", heißt es dort.
Bei Nicht-Beachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder
Die Regel, die zum Tragen eines FFP2-Schutzes oder vergleichbarer Masken im öffentlichen Nahverkehr verpflichtet hatte, war mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung am 24. April in Kraft getreten. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Mittlerweile ist die Akzeptanz der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen nach Angaben der Verkehrsunternehmen aber hoch, wie eine am 20. Mai veröffentlichte Erhebung ergab: Wurden im Januar 929 und im Februar 398 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen in NRW zur Anzeige gebracht, waren es im März und April jeweils nur 157.
Ein ähnliches Bild ergab sich in den Zügen. Nur in wenigen Fällen hätten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige geführt, so das NRW-Verkehrsministerium.
Übrigens: Die Verkehrverbünde haben sich eine Dankeschön-Aktion einfallen lassen: In den Sommerferien können Inhaber eines Abo-Tickets in ganz NRW fahren. (JeS)