Essen. Der 56-jährige Essener, der in seinem Haus im Wald Cannabis angebaut hatte, muss fast drei Jahre ins Gefängnis.
Der Kupferdreher Uwe V., der in seinem Haus in einem Waldgebiet des Essener Stadtteils Kupferdreh Cannabis angebaut hatte, muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das entschied am Donnerstag die XVII. Strafkammer des Essener Landgerichtes.
Damit lag das Gericht fast genau zwischen den Anträgen des Anklägers und des Verteidigers. Staatsanwalt Thomas Endberg hatte drei Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert, Rechtsanwalt Victor Berger dagegen eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren Haft.
Drogenplantage vom Untermieter übernommen
Damit endete das "unternehmerische" Engagement des Hartz-IV-Beziehers mit einer spürbaren Konsequenz. Offenbar zwei Jahre lang hatte er eine Cannabisplantage betrieben, die er von seinem mittlerweile verstorbenen Untermieter übernommen haben will. Dieser habe den Drogenanbau zuvor heimlich betrieben. Er selbst habe das erst bemerkt, als er nach dessen Tod die unteren Räume seines Wohnhauses inspiziert hatte, behauptete der 56-Jährige.
Eigentlich hatte er sich sicher fühlen können. Das Einfamilienhaus im Süden des Stadtteils ist von der Straße aus nicht einzusehen. Auch zu anderen Häusern gibt es keinen Sichtkontakt. Und so benötigte die Polizei einen Zufall, um Uwe V. auf die Spur zu kommen.
Zunächst als Brandstifter verdächtig
Am 27. Juli 2020 hatte in der Nachbarschaft ein ebenso einsam gelegenes Wohnhaus gebrannt. Uwe V. geriet in Verdacht. Obwohl das Verfahren gegen ihn später eingestellt wurde, rückte am 18. September die Polizei an. Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes wollte sie nach Beweisen für die Brandstiftung suchen.
Die fand sie nicht, erfolglos abziehen mussten die Ermittler aber nicht. Uwe V. lebte im Obergeschoss des Einfamilienhauses. Die untere Etage sowie Garage und Anbauten waren dagegen vollbepackt mit Cannabispflanzen, der technischen Ausrüstung für den Drogenanbau, etwa Wachstumslampen, und abgeernteten Pflanzen.
Im Urteil ging die Kammer von vier Kilogramm Marihuana aus, die er verkaufen wollte. Einige Wochen hatte Uwe V. in U-Haft gesessen, am Donnerstag hob das Gericht den Haftbefehl komplett auf. So hat der Kupferdreher - falls das Urteil rechtskräftig wird - gute Chancen, die Strafe im offenen Vollzug verbüßen zu dürfen.