Essen. Der Sozialarbeiter, der in Essen ein Zimmer für Sex mit männlichen Jugendlichen vermietet hatte, muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der Sozialarbeiter Olaf T. aus Essen, der im Stadtteil Frohnhausen eine Art Bordell mit männlichen Jugendlichen betrieben  haben soll, muss wieder einmal ins Gefängnis. Das Essener Landgericht verurteilte den 51-Jährigen am Mittwoch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Ende der 1990er Jahre hatte der heutige Frührentner am Bochumer Landgericht drei Jahre Haft für sexuellen Missbrauch kassiert. Nach Verbüßung dieser Strafe hatte der studierte Sozialarbeiter einige Jahre für eine Einrichtung in Essen gearbeitet, im Jahre 2015 aber aufgegeben. Burn out und Depressionen hätten ihn zur Frührente gezwungen. Weil er nur wenig Geld bekommen habe, sei er auf die Idee gekommen, ein Zimmer seiner Wohnung an Studenten zu vermieten.

"Massagezimmer" an Jugendliche vermietet

Die XXV. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Dörlemann hat ihn jetzt wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 30 Fällen und wegen der Förderung sexueller Handlungen von Jugendlichen in zwei Fällen verurteilt. Laut Anklage hatte Olaf T. das "Massagezimmer" seiner Wohnung von Frühjahr bis September 2020 an 16 bis 17 Jahre alte Jugendliche vermietet. Er habe sie auch "vermarktet" und in Anzeigen im Internet angepriesen.

Ausgenutzt habe er, dass die Jugendlichen aus schlechten sozialen Verhältnissen stammten, einige von ihnen schon im Jugendarrest gesessen hatten. Staatsanwältin Aylin Dohle gestand in ihrem Plädoyer am Mittwoch aber zu, dass keiner der Jugendlichen sich als Opfer empfunden oder von Zwang gesprochen habe.

Jugendliche aus prekären Verhältnissen

An der prekären Situation der Jugendlichen änderte das nichts. Sie hatten selbst davon gesprochen, diesen Weg gewählt zu haben, um nicht in die Kriminalität abzugleiten, etwa als Drogenverkäufer. Um sich zu finanzieren, hätten sie Sex mit Männern entgegen ihrer eigenen sexuellen Ausrichtung gehabt.

Nicht alles aus ihrer Anklage war zweifelsfrei nachzuweisen. Sie forderte in einigen Punkten Freispruch, die verbliebenen Straftaten reichten aus Sicht der Staatsanwältin aber für ihren Antrag auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Verteidiger Marc Grünebaum, dessen Mandant zu Beginn der fünftägigen Verhandlung jede Schuld abgestritten hatte, hielt jetzt eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren Haft für angemessen.