Essen. Die 25-jährige Essenerin, die auf ihren Freund eingestochen hatte, muss in die geschlossene Psychiatrie, entschied das Schwurgericht.

Zum Schluss waren sich die Juristen im Saal einig: Die 25 Jahre alte Essenerin Anna-Lena U. gehört nicht ins Gefängnis, sondern als Kranke in die geschlossene Psychiatrie. So entschied das Essener Schwurgericht am Dienstag.

Sie hatte am 5. September mit einem Messer auf ihren Lebensgefährten eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt. Vom angeklagten Vorwurf des versuchten Totschlags sprach das Essener Schwurgericht sie wegen Schuldunfähigkeit frei. In die Psychiatrie kommt sie, weil sie ohne Behandlung für andere Menschen gefährlich ist.

Täterin und Opfer lieben sich immer noch

Die Angeklagte, aber auch ihr Opfer, hatten sich vor der Strafkammer gegenseitig ihrer Liebe versichert. Das hatte viele Prozessbeteiligte angesichts der konfliktreichen Partnerschaft verwundert. Das Paar hatte 2019 ein Kind bekommen, das aber bei der Mutter der Angeklagten aufwächst.

Die 25-Jährige war im vergangenen Jahr mehrfach gewalttätig geworden, Nachbarn und Polizisten hatten darunter zu leiden, vor allem aber ihr 30 Jahre alter Freund, der selbst bei der Justiz arbeitet. Im Sommer hatte sie ihm einen Aschenbecher und eine Hantelscheibe vor Brust und Gesicht geschleudert. Eifersüchtig war sie damals.

Streit auf Feier eskaliert

Am 5. September eskalierte ein Streit, als die beiden in seiner Wohnung im Essener Stadtteil Holsterhausen den Geburtstag des 30-Jährigen nachgefeiert hatten. Whiskey hatte sie getrunken, ein Messer ergriffen und ihm gedroht, ihn "abzustechen". Schließlich stach sie zu, zuletzt in die Schulter. Weil sie mit diesem Stich wichtige Blutgefäße verletzt und er 2,5 Liter Blut verloren hatte, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag.

Diesen Vorwurf wollte das Gericht ihr nicht machen. Wer in die Schulter sticht, so sinngemäß Richter Jörg Schmitt, der rechnet eben nicht mit dem Tod seines Opfers. Aber rechtlich kam es darauf nicht an, nachdem Psychiater Frank Sandlos sein Gutachten erstattet hatte.

Denn er stufte die Angeklagte als schuldunfähig ein. Sie leide an einer schizoaffektiven Psychose. Er sprach von einer emotional instabilen Persönlichkeit mit Eifersuchtswahn. So blieb die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie als einzig möglicher Weg.