Köln. . Nach einer Phase der Lockerungen gibt es nun wieder Zugangsbeschränkungen und Auflagen. Gesang bleibt weitgehend untersagt.
Aufgrund der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen haben die evangelische und die katholische Kirche in NRW ihre Regeln für den Gottesdienstbesuch verschärft. So gilt im Bistum Aachen ab sofort eine Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher, wenn der Inzidenzwert vor Ort auf 35 steigt. Singen ist möglich, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Ab einer Inzidenz von 50 muss der Gemeindegesang deutlich reduziert werden.
Auch interessant
Das Erzbistum Paderborn hat festgelegt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50, muss die Zahl der Gottesdienstbesucher auf maximal 50 Prozent der normalen Kapazität der jeweiligen Kirche begrenzt werden. „Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort bleibt die Empfehlung zum Verzicht auf Gesang im Gottesdienst im geschlossenen Raum bestehen“, heißt es im Erzbistum Paderborn.
Mundschutz für alle Gottesdienstbesucher
Die drei evangelischen Landeskirchen in NRW haben ebenfalls ihre Regeln angepasst. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 tragen die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz. Ausgenommen davon sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Lektorinnen und Lektoren sowie Musikerinnen und Musiker, Chor- und Solosängerinnen.
Auch interessant
Ab einer Inzidenz von 50 wird die maximale Teilnehmerzahl der Gottesdienstbesucher in Kirchen auf maximal 250 Personen festgelegt, außerdem wird auf Gesang verzichtet. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Westfalen sagte dazu, die Zahl von 250 Personen sei eher theoretisch: „Wenn man sich an die Abstandsregeln hält - 1,5 Meter in jede Richtung - dürfte es keine evangelische Kirche in Westfalen geben, die 250 Personen aufnehmen kann.“
Mit Blick auf die Advents- und Weihnachtszeit teilte das Bistum Essen mit, es werde empfohlen, die Planungen unter Berücksichtigung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen erst einmal weiterzuführen. „Ende November werden wir gemeinsam die dann aktuelle Situation prüfen“, heißt es in einer Handreichung des Generalvikariats. (dpa)