Münster. Wirte aus Bochum, Düsseldorf, Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wollen die Sperrstunde kippen: Das OVG will am Montag entscheiden.

Update Freitag, 15.30 Uhr: Nach zahlreichen Klagen gegen Sperrstunden in Gaststätten und Bars in Nordrhein-Westfalen will das zuständige Oberverwaltungsgericht Anfang der kommenden Woche eine Entscheidung verkünden. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit. Mehrere Gastronomen klagen per Eilverfahren gegen die seit dem 17. Oktober geltende Corona-Schutzverordnung des Landes. In Kommunen mit hohen Neuinfektionszahlen gilt eine verpflichtende Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr.

Sperrstunde in NRW: OVG will am Montag entscheiden

Die Betreiberin einer Spielothek ist erfolgreich gegen die in Aachen geltende Corona-Sperrstundenregel für Spielhallen vorgegangen. Das teilte das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag mit. Die Corona-Auflage der Stadt schreibe demnach vor, dass „öffentliche Vergnügungsstätten“ um Mitternacht schließen müssten. Das sei aber voraussichtlich zu umfassend und daher rechtswidrig, entschied das Gericht (Az.: 7 L 758/20).

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Die ursprüngliche Meldung zur Klage gegen die Sperrstunde in NRW:

Gegen die NRW-weite Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Risikogebieten sind am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster weitere Eilanträge eingegangen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers von Mittwoch haben sich Gastronomen aus Bochum und Duisburg ans OVG gewandt, außerdem für einen gemeinsamen Antrag Wirte aus Essen, Dortmund und Hemer (Märkischer Kreis).

Bis Dienstag waren bereits drei Eilanträge in Münster eingegangen. Darunter waren unter anderen Wirte und Barbetreiber aus Düsseldorf sowie mit einer gemeinsamen Klage 19 Gastronomen aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis. Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht laut einem Sprecher noch nicht fest.

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Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23 und 6 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Risikostädten, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen.

Statt Restaurantbesuch "Superspreader-Party in der Küche“

Einer der beiden Initiatoren der Sammelklage, der Bonner Wirt Tobias Epping, sagte am Dienstag, dass sich noch etliche weitere Kollegen gerne angeschlossen hätten – man habe nur nicht länger warten wollen. Epping betreibt eine vor allem bei jungen Leuten beliebte Bar in Bonn. Er ist sicher, dass sich „die Feierei jetzt nur zu unseren Gästen nach Hause verlegt.“

Dort sei aber kein Abstand oder Hygienekonzept vorhanden - wie in den Gaststätten. „Da gibt’s stattdessen dann die Superspreader-Party in der Küche.“

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Epping hält die Regelungen für unverhältnismäßig: In Restaurants oder Kneipen gebe es kaum nachgewiesene Infektionswege. Zudem werde das Virus so schnell nicht verschwinden: „Es wird alle paar Wochen neue Wellen geben. Damit müssen wir lernen, zu leben.“

Eilantrag aus Düsseldorf ging am Dienstagmittag an das OVG

Der vom Branchenverband Dehoga unterstützte Eilantrag des Düsseldorfer Bar-Besitzers Walid El Sheikh ging am Dienstagmittag beim OVG ein, wie ein Dehoga-Sprecher erklärte. Als Verband könne man nicht selbst klagen, unterstütze den Gastronom aber juristisch, da man die Sperrstunde für unverhältnismäßig halte.

El Sheikh hatte vergangene Woche bereits einen Eilantrag gegen die Düsseldorfer Sperrstunde vor dem dortigen Verwaltungsgericht eingereicht. Dort werde man „99,9 Prozent“ gar nicht mehr über diesen Antrag entscheiden, so ein Gerichtssprecher.

Für Gastronom aus Düsseldorf ist Sperrstunde unverhältnismäßig

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Schließlich gebe es jetzt die NRW-weite Regelung, die die Düsseldorfer Sperrstunde - die noch bei 1 Uhr lag - obsolet gemacht habe. Statt der städtischen Verfügung nimmt El Sheikh jetzt die Coronaschutz-Verordnung des Landes ins Visier.

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Für den Gastronomen ist die Sperrstunde unverhältnismäßig. Ob sich Menschen wirklich in Bars anstecken könnnten, die unter Coronaschutz-Bedingungen betrieben werden, ist für den Gastronomen wie auch die Dehoga fraglich. Gleichzeitig macht El Sheikh nach eignen Angaben einen guten Teil seines Umsatzes nach 23 Uhr.

Bis zu einer Entscheidung werden nun aber wohl einige Tage vergehen: Nun wird das Land NRW zunächst um eine Stellungnahme gebeten, ehe das Oberverwaltungsgericht über die Sperrstunde berät. Mit einer Entscheidung wird frühestens zu Beginn der kommenden Woche gerechnet.

In Berlin hatten ähnliche Eilanträge bereits Erfolg: Dort wurde die Sperrstunde in der vergangenen Woche gekippt. (mit dpa)