Essen. Eigentlich sollte es um “Geldwäsche“ in einer Bottroper Pizzeria gehen. Aber aufklären ließ sich vor Gericht nichts. Freispruch.

Um Geldwäsche in einer Bottroper Pizzeria sollte es gehen und um einen versuchten Raub. Aber der Versuch der VI. Essener Strafkammer, Licht in das Dunkel dieses Falls zu bringen, scheiterte auf ganzer Linie. Aus Mangel an Beweisen sprach sie den 40 Jahre alten aus Kamerun stammenden Angeklagten frei.

Schon die Anklage las sich ein wenig verwirrend. Da soll der 40-Jährige nämlich am 6. August vergangenen Jahres mit einem unbekannten Begleiter in der Pizzeria aufgetaucht sein, um diese zu kaufen. Tatsächlich war sie kurz zuvor bei ebay angeboten worden. Der Angeklagte habe aber gesagt, er wolle Geld waschen. Das hätten die Betreiber des Lokals jedoch abgelehnt.

Mutmaßlichem Räuber Pfefferspray ins Gesicht gesprüht

Darauf habe der Angeklagte ein Messer gezückt und Geld gefordert. "Um sich hieran zu Unrecht zu bereichern", betont die Anklage im reinsten Juristendeutsch. Der Betreiber soll auf die Forderung sehr pragmatisch reagiert und dem Angeklagten sowie dem Mittäter Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Darauf seien diese geflüchtet.

Der Angeklagte lebt seit 2003 in Deutschland, war damals als Student ins Land gekommen und zuletzt arbeitslos. Freundlich gibt er dem Gericht Auskunft. Er habe nur einen Freund, der auch aus Kamerun stammt und in der Pizzeria als Koch anfangen wollte, begleitet, um für diesen zu übersetzen. Von der weiteren Entwicklung sei er selbst überrascht worden. Denn es sei sofort gesagt worden: "Wer hat euch geschickt?" Und: "Hände hoch!" Ohne weitere Vorwarnung sei Pfefferspray auf sie gesprüht worden. Danach seien sie geflüchtet.

Mutmaßliche Opfer verweigern Aussage

Aufklärung durften die Richter sich von den Mitarbeitern der Pizzeria erhofft haben. Doch das ging schief. Diese Zeugen verweigerten die Aussage. Immerhin hatte es gegen sie ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegeben, das aktuell nur vorläufig eingestellt ist. Um sich nicht selbst strafrechtlich zu belasten, haben Zeugen in einer solchen Situation ein Schweigerecht. Das führte also auch nicht weiter, musste das Gericht erkennen.

Die Polizei hatte den Fall wohl auch nicht umfassend aufgeklärt, so dass letztlich nicht einmal klar war, um welche Art von Geldwäsche es sich gehandelt haben könnte. Dem Gericht gelang es jedenfalls nicht, dem Angeklagten irgendeine Schuld nachzuweisen. So lautete das Urteil auf Freispruch.