HATTINGEN. . Ein 25-Jähriger ist wegen gefährlicher Körperverletzung wegen Pfefferspray-Attacke am Amtsgericht Hattingen angeklagt. Er sieht Tat als Notwehr.
Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Montag ein Sprockhöveler (25) vor dem Hattinger Amtsgericht verantworten. Nach dem Rosenmontagszug in Holthausen im Februar habe er mit zwei weiteren Männern bei einer Bekannten in Hattingen weitergefeiert. Einem der Männer habe er dort grundlos Pfefferspray in die Augen gesprüht. So lautete die Anklage, die der 25-Jährige indes bestritt. Er will aus Notwehr gehandelt haben.
Die Bekannte und der Pfefferspray-Geschädigte hätten sich an jenem Abend, an dem sie zu viert zunächst ausgelassen weitergefeiert hätten, irgendwann gestritten, erzählte der Angeklagte. Die Bekannte habe „am Boden gelegen, sie hat geweint. Darauf habe ich zum Pfefferspray gegriffen“. Warum genau er sich denn in diesen Konflikt eingemischt habe, hakte Richter Johannes Kimmeskamp nach. Ob der Geschädigte die Frau geschlagen habe, als er zum Pfefferspray gegriffen habe?„Ja, klar“, lautete die Antwort.
Geschädigter verneint Kampf am Boden
Einen Kampf am Boden dagegen verneinte der als Zeuge geladene Geschädigte (27). Ebenso, die Gastgeberin geschlagen zu haben. „Wenn ich mit ihr gekämpft hätte, dann hätte ich mich auch durch einen Sprühstoß davon nicht abbringen lassen“, sagte er. Seiner Darstellung nach habe sich die Gastgeberin über eine Zurechtweisung von ihm so sehr aufgeregt, dass sie ihn der Wohnung verwies. Und dieser Aufforderung sei er nicht so schnell gefolgt wie sie dies wollte, habe ihn daher angegriffen. Darauf habe er sie weggestoßen. Als er die Wohnung schon verlassen wollte, habe er dann einen Sprühstoß ins Gesicht bekommen.
Für ein abschließendes Urteil sah Richter Johannes Kimmeskamp indes zu viele Widersprüchlichkeiten in den Aussagen von Angeklagtem und Geschädigtem. Am Montag, 1. Oktober, 12 Uhr, soll deshalb auch der dritte bei der Party anwesende Mann als Zeuge vorgeführt und befragt werden. Nachdem der trotz Ladung diesmal dem Prozess ferngeblieben war, verhängte Kimmeskamp gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Ob das Ladungsschreiben dagegen die auch als Zeugin geladene Gastgeberin erreicht hatte, blieb offen.