Hamm. Hamm hat eine Anmeldepflicht für Feiern in privaten Räumen eingeführt. Bei Verstößen gegen die neue Corona-Regel droht ein hohes Bußgeld.
- Ab Montag sind in Hamm auch Feiern in privaten
Räumen mit mehr als 25 Personen anmeldepflichtig. Damit geht die Stadt über die Vorgaben des Landes NRW hinaus. - Wer sich in Hamm nicht an die Corona-Regelung hält und trotzdem feiert, kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belangt werden.
- Kontrollieren soll diese Corona-Regelung der Ordnungsdienst der Stadt Hamm. Dabei setzt die Stadt Hamm auf Hinweise und Beschwerden der Nachbarn und Anwohner.
Die Stadt Hamm hat die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Am Freitag lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei 94,4. Also deutlich über der 50er-Marke, ab der Einschränkungen für das öffentliche Leben gelten. Ab Montag müssen in Hamm dann auch Feiern in privaten Räumen ab 25 Personen angemeldet werden. Damit geht die Stadt noch ein Schritt weiter als das Land NRW, das bisher keine Regelungen für den privaten Bereich vorschreibt.
Corona in Hamm: Anmeldepflicht für Feiern zuhause - hohes Bußgeld
„Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Feiern verzichten, die jetzt nicht notwendig sind“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag. So gibt es zwar klare Grenzen in der neuen Corona-Schutzverordnung, wie es sich mit Feiern in öffentlichen Räumen verhält. In die privaten Räume greift das Land allerdings nicht ein.
„Aus unserer Sicht hat das Land da eine Lücke gelassen“, erklärte Hamms Stadtsprecher Tobias Köbberling. Und so sind ab Montag in Hamm auch Feiern in privaten Räumen ab 25 Teilnehmern anmeldungspflichtig. Wer trotzdem feiern will, muss ein Konzept vorlegen, dass unter anderem erklärt, wie groß die Räume sind und wie der Abstand eingehalten werden soll. Doch wer soll das kontrollieren?
Corona in Hamm: Kontrolle auf Beschwerden hin
„Wir kontrollieren diese Regelung auf Beschwerden hin“, sagt Köbberling. Dann werde im ersten Schritt der Ordnungsdienst klingeln. Sollte diesem dann nicht geöffnet werden, „würden wir auch die Polizei hinzubitten“, erklärt der Stadtsprecher.
Und auch bei den Bußgeldern geht die Stadt Hamm weit über die Zahlen des Landes NRW hinaus: So liegt der Höchstsatz bei einem Veranstalter einer nicht angemeldeten Feier mit mehr als 25 Personen bei 2.500 Euro. Das Land NRW hat in der neuen Corona-Schutzverordnung 500 Euro festgehalten.
Corona in Hamm: Regelung nicht unumstritten
Regelungen für den privaten Bereich „sind nicht unumstritten“, sagt Köbberling. „Wir gehen aber davon aus, dass unsere Maßnahme durch den Infektionsschutz gedeckt ist.“ Die Stadt sei aber in der Pflicht, aktiv zu werden, „damit die Zahlen wieder runtergehen“, erklärt er.