Düsseldorf. Nach einem Corona-Fall in der Klasse, ließ sich ein Schüler testen. Trotz negativem Testergebnis muss er 14 Tage in Quarantäne, so ein Gericht.

Eine Quarantäne-Anordnung für einen Schüler wird laut einer Gerichtsentscheidung nicht durch einen negativen Corona-Test verkürzt. Ein Schüler, der mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Schüler dieselbe Schulklasse besucht hat, müsse auf Anordnung des Gesundheitsamtes 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben, teilte das Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag zu einem Beschluss vom Vortag mit. Es lehnte den Antrag eines Schülers gegen die Quarantäneanordnung im Eilverfahren ab (Az: 7 L 1939/20). Dagegen kann Beschwerde beim OVG eingelegt werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse und Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI). Danach würden Personen, die sich in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit einem bestätigten Covid-19-Fall zum Beispiel in der Kitagruppe oder einer Schulklasse befunden haben, unabhängig von der individuellen Risikoermittlung als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft. Für diese Personen empfehle das RKI eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen.

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Zwar habe sich der Antragsteller nach dem Kontakt mit dem infizierten Mitschüler selbst testen lassen und ein negatives Ergebnis erhalten. Dadurch werde die Quarantänezeit aber nicht verkürzt, weil ein Testergebnis während der Inkubationszeit nur eine Momentaufnahme darstelle, erklärte das Gericht. Auch eine Abwägung der betroffenen Grundrechte und Rechtsgüter führe zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems eine kurzzeitige Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit rechtfertige.

Grundschulklassen müssen im Klassenraum keine Maske mehr tragen

Grundschulkinder müssen mit der neuen Corona-Betreuungsverordnung im Klassenraum bei Unterricht im Klassenverband ab sofort keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. Bislang durften die Schüler nur am Sitzplatz die Maske abnehmen. Jetzt dürfen sie sie im Klassenraum auch abnehmen, „wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen“, wie es am Donnerstag in einer Mitteilung des Ministeriums an die Schulen hieß. Diese Änderung trat am 1. Oktober in Kraft trat.

Das Ministerium betonte, dass auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, sobald der Klassenraum verlassen wird. Auch bei gemischten Gruppen mit Schülern aus unterschiedlichen Klassen würden die alten Regeln unverändert gelten. Mit der Neuregelung wird eine Regel auf die Klassengruppen ausgeweitet, die bislang nur für die festen Gruppen der Ganztagsbetreuung galt. (dpa)