Bonn/Berlin. Die Bonner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen Hendrik Streeck ermitteln. Ein Wissenschaftler hatte Strafanzeige gegen den Virologen gestellt.

Die Bonner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen den Virologen Hendrik Streeck ermitteln. "Wir haben keine Anhaltspunkte für strafbareres Verhalten gefunden", sagte eine Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitagmorgen gegenüber dieser Redaktion. Daher wurde die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Bonner Virologen abgelehnt.

Zuvor hatte ein Wissenschaftler Strafanzeige gegen den Bonner Virologen Hendrik Streeck gestellt, wie das Wirtschaftsmagazins „Capital“ zuerst berichtet hatte. Die Polizei Bonn hatte die Anzeige gegenüber der Redaktion bestätigt. Die Anzeige sei in der vergangenen Woche eingegangen und lag anschließend bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Der Wissenschaftler werfe Streeck Betrug im Zusammenhang mit der sogenannten „Heinsberg-Studie“ vor.

Der Virologe, so der Tenor der Anzeige, solle die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen getäuscht haben, um Drittmittel für die Studie einzuholen. Darüber hinaus habe der Virologe anstelle der mit dem Land als Auftraggeber vereinbarten wissenschaftlich basierten Erkenntnisse und Fakten zum Teil „erfundene Forschungsergebnisse“ geliefert, heißt es in der Anzeige, die „Capital“ eigenen Angaben nach vorliegt.

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Streeck und weitere Wissenschaftler weisen Vorwürfe zurück

Konkret gehe es um Aussagen im Anfang April veröffentlichten Zwischenbericht zur Studie zu einem Zusammenhang zwischen Hygienemaßnahmen, der Viruskonzentration und dem Schweregrad einer Corona-Erkrankung. Dazu seien in der Studie keine Daten erhoben worden, die einen wissenschaftlichen Befund stützen.

Virologe Streeck und die weiteren an der Studie beteiligten Wissenschaftler der Uni Bonn wiesen gegenüber „Capital“ sämtliche Vorwürfe zurück. Mit Blick auf ihre Aussagen im Zwischenbericht verwiesen sie auf ihre Untersuchungen zu der Karnevalssitzung im kleinen Ort Gangelt im Kreis Heinsberg, bei der sich viele Leute infiziert hatten. Der entsprechende „Diskussionspunkt“ des Zwischenberichts basiere „auf den Ergebnissen, die zeigen, dass der Schweregrad der Erkrankung bei Teilnahme an dem Super-Spreading-Event (mit entsprechend schlechten hygienischen Bedingungen) deutlich höher war als bei Personen, die nicht an einem solchen Event teilgenommen haben“.

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Land NRW förderte „Heinsberg-Studie“ mit rund 65.000 Euro

Wegen des Vorwurfs „erfundener Forschungsergebnisse“ führe derzeit auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Vorprüfung. Das habe ein Sprecher auf Anfrage von „Capital“ bestätigt. In der vergangenen Woche habe die DFG die Bonner Forscher dazu um Stellungnahme gebeten.

Die „Heinsberg-Studie“ hatte das Land NRW mit rund 65.000 Euro mitfinanziert.