Essen. Der Essener, der seinen Vater im Wahn erschlagen hat, kann dafür nicht bestraft werden. Er kommt aber in die geschlossene Psychiatrie.

Bestraft werden kann der 37-jährige Essener nicht. Denn er gilt wegen seiner paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig. Für den Tod seines 60 Jahre alten Vaters, den er am 22. September vergangenen Jahres mit einer Eisenstange erschlagen hatte, war er deshalb freizusprechen. Das Essener Schwurgericht wies ihn am Mittwoch aber auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein, um andere Menschen vor ihm zu schützen.

Dass er sich weiter berechtigt sieht, den Vater als Quelle allen Übels auszuschalten, zeigte eine kleine Szene während der Urteilsbegründung. Richter Martin Hahnemann führte gerade aus, dass der Beschuldigte sich vom Vater Zeit seines Lebens bedrängt, verfolgt und misshandelt fühlte, da rief dieser spontan "Danke!". Noch immer ist im Wahn des Kranken Realität, wofür es objektiv keinen einzigen Hinweis gegeben hatte.

Den Vater nennt er "Kindertreter"

Schon seit langer Zeit ist der 37-Jährige psychisch krank. Sein Hass, sein Verfolgungswahn konzentrieren sich auf den Vater, den er im Prozess "Kindertreter" nennt. Er selbst lebte auf der Straße, schlief zuletzt in einem leerstehenden Haus am Altenessener Bahnhof. Lediglich am Wochenende besuchte er seine Großmutter im Stadtteil Altendorf, bekommt dort sein Essen.

Obwohl sonntags auch sein Vater da ist und die Mutter besucht, vermeiden beide ein direktes Zusammentreffen. In getrennten Zimmern essen sie. Doch am 22. September durchbricht der Angeklagte die Trennung. Mittags kommt er, hat eine in der Jogginghose versteckte Eisenstange mitgebracht.

Dem Vater auf den Kopf geschlagen

Er packt sie aus, geht ins Wohnzimmer, wo sein Vater sitzt. Der springt laut Urteil noch auf, ruft flehend: "Nein, Michael, nicht!" Doch da schlägt ihm der Sohn schon die Eisenstange auf den Kopf. Der 60-Jährige geht zu Boden, der Sohn schlägt weiter zu.

Die Ärzte retten zunächst das Leben des schwer Verletzten. Doch an echte Heilung ist nicht zu denken. Sprechen kann er nicht mehr. Aber er signalisiert seinem Schwager und Betreuer, dass er nicht künstlich am Leben erhalten werden wolle. Die Ärzte geben dem Wunsch nach, schalten die Apparate ab. Am 15. Dezember stirbt er.

Zunächst als Mörder angeklagt

Angeklagt war der 37-Jährige zunächst als Mörder. Da lag das psychiatrische Gutachten noch nicht vor. Dass er schuldunfähig ist, war danach klar. Das Gericht stellte dennoch fest, dass er keinen Mord, sondern einen Totschlag begangen hatte. Verteidiger Volker Schröder hatte im Plädoyer betont, dass es darauf nicht ankomme: "Es ist egal, ob es sich um Mord, Totschlag oder gefährliche Körperverletzung handelt, am Ende steht die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie."