Essen. Eigentlich suchten die Polizisten rasende Clan-Mitglieder. Doch sie stellten einen Deutschen, der zu schnell fuhr. Jetzt muss er zahlen.

Die Polizisten wollten eigentlich Clan-Mitglieder, die mit ihren aufgemotzten Autos durch die Essener City rasen, aus dem Verkehr ziehen. Doch der 23-Jährige, den sie stellten, war ein Deutscher. Jetzt muss er zahlen. Das Amtsgericht Essen verurteilte den Tierpfleger wegen illegalen Autorennens zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro (50 Tagessätze zu 50 Euro). Auf seinen Führerschein muss er weitere drei Monate warten.

Seit sieben Monaten ist er die Fahrerlaubnis schon los. Am 6. April war er nachts um 22.13 Uhr auf der Hindenburgstraße in Richtung A 40 unterwegs. Der Essener wohnt seit einiger Zeit auswärts, hat deshalb wohl nicht mitbekommen, dass die Essener Polizei verstärkt Einsätze gegen die Raserszene in der Innenstadt fährt.

Zivilstreife der Polizei überholt

Mit rund 120 km/h, so die Anklage, fuhr er auf seinem Motorrad. 50 sind erlaubt. Dabei bekam er nicht mit, dass er eine Zivilstreife der Polizei überholte. Die beiden Beamten nahmen die Verfolgung auf. Nicht immer hielten sie mit. "Wir haben meist nicht so gut motorisierte Autos", erklärte die 24 Jahre alte Beamtin Amtsrichter Pierre Sprenger.

Laut Anklage war der 23-Jährige bei grünem Licht auf einen Fußgängerüberweg zugefahren. Die Passanten, die gerade bei Rotlicht über die Straße gingen, hätten rennen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Allerdings gestand die Anklage ihm zu, dass er vor roten Ampeln abbremste. An der Holsterhauser Straße stoppten die Beamten ihn.

Motorradfahrer bestreitet Rücksichtslosigkeit

Dass er zu schnell gefahren war, räumte der Angeklagte ein. Er sei aber nicht rücksichtslos gefahren, und die Fußgänger habe er auf keinen Fall gefährdet. Das bestätigte später die Polizistin. Die Passanten seien schon so weit über die Straße gegangen, dass keine Gefahr vorgelegen hätte.

Diese Gefährdung anderer ist aber eine der Voraussetzungen, um wegen eines verbotenen Autorennens bestraft zu werden. Dass er alleine fuhr, erspart ihm eine Strafe nicht, denn das Gesetz erfasst ausdrücklich auch das "Rennen gegen sich selbst".

Staatsanwalt und Verteidiger wollen Freispruch

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Jörg Küpperfahrenberg beantragten beide Freispruch, weil sie keine konkrete Gefahr sahen. Der Anwalt: "Er ist schlicht und einfach zu schnell gefahren."

Richter Sprenger teilte diese Bewertungen nicht. Er sah offenbar allein im zu schnellen Fahren eine vom Gesetz für die Bestrafung erforderliche "Rücksichtslosigkeit". Schnell könne etwas passieren, etwa bei betrunkenen Fußgängern.