Gelsenkirchen. . Nachdem sie das Abschiebeverbot für Sami A. bestätigt hatten, erreichte die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Flut an Droh-Mails.

Das Hin und Her um die Abschiebung des Tunesiers Sami A. hat hitzige Diskussionen in der Bevölkerung ausgelöst. So hitzig, dass einige Kritiker offenbar ihre guten Manieren vergessen und die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hart angegriffen haben: Rund 400 Mails mit beleidigendem Inhalt erreichten das Gericht, nachdem das Abschiebeverbot für Sami A. in der letzten Woche für rechtskräftig erklärt worden war. Weil die Richter in einigen der Mails persönlich angegriffen werden, hat das Gericht Anzeige gegen rund ein Dutzend Schreiber erhoben.

Von Schimpftiraden bis zur Androhung von Straftaten

„Die Mails, die wir zur Anzeige gebracht haben, enthalten unserer Hinsicht nach Tatbestände der Bedrohung und Beleidigung, die man nicht hinnehmen sollte“, sagt Gerichtssprecher Klaus Weisel. Er ist selbst von der Affäre betroffen, denn viele Mails sind an die Sprecher des Gerichts oder die für den Fall zuständigen Richter gerichtet. Besonders auf seinen Kollegen Wolfgang Thewes, der sich in seiner Funktion als Gerichtssprecher öffentlich zu dem Verfahren geäußert hatte, haben die Schreiber es abgesehen.

Das fange bei Schimpftiraden an und ginge bis zur Androhung von Straftaten, so Weisel. Die Richter seien unter anderem als „Volksverräter“ bezeichnet worden, „die man selbst abschieben sollte.“ Zu ihrer Meinung stehen wollen die Urheber aber offenbar nicht. Die Mails seien anonym verfasst, sagt Weisel. Anhand der Absende-Adresse könnten die Schreiber aber trotzdem ausfindig gemacht werden.

Geld- und Freiheitsstrafen drohen

Weisel und seine Kollegen wollen das Verhalten nämlich auf keinen Fall tolerieren. „Da sollte man die Möglichkeiten des Strafrechts nutzen“, sagt Weisel. Und das sieht in diesen Fällen Geld- und sogar Freiheitsstrafen vor. „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch. Gleiches gilt für die „Missachtung/ Nichtachtung eines anderen Menschen“.