Bochum/Gelsenkirchen. . Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Antrag des Bamfs abgelehnt. Sami A. muss auch weiterhin aus Tunesien zurückgeholt werden.
Der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden.
Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.
Richter schließen sich Sichtweise des Bamf nicht an
Das Bamf hatte argumentiert, dass Sami A. seit seiner Abschiebung aus Deutschland in Tunesien nicht gefoltert worden sei und somit die Bedenken des Gerichts unbegründet seien. Die Richter schlossen sich dieser Sichtweise nicht an.
Nach ihrer Ansicht hat sich die Menschenrechtslage in dem nordafrikanischen Land in den zurückliegenden Wochen nicht geändert. Für Sami A. bestehe weiterhin «beachtliche Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung», heißt es in der Begründung.