Herne. . Das Cranger Kirmesgebiet ist zum ersten Mal aus Sicherheitsgründen komplett abgesperrt. Ordnungskräfte hören allerlei Ausreden.

Die Stadt hat das Sicherheitskonzept für die Cranger Kirmes verändert. Die WAZ fasst wichtige Neuregelungen zusammen – und hat sich umgehört, welche ersten Erfahrungen gewonnen wurden.

Neuerungen

Zum ersten Mal habe die Stadt das Kirmesgebiet komplett für den Straßenverkehr abgesperrt, erläutert Kirmes-Chef Werner Friedhoff, Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung und Sport. In früheren Zeiten sei es noch möglich gewesen, über Heer- und Rathausstraße direkt zum Rummelplatz zu gelangen. Diese Variante sei mit Blick auf die Sicherheitsanforderungen an ein solches Volksfest gestrichen worden. Die Buslinie 323 der HCR dürfe aber die Strecke nutzen.

Werner Friedhoff: „Wir haben die Grenzen der personellen Kapazitäten erreicht.“
Werner Friedhoff: „Wir haben die Grenzen der personellen Kapazitäten erreicht.“ © Thomas Schmidt

Deutlich vergrößert habe die Stadt die „Schutzzone“ selbst, berichtet Friedhoff. Damit habe sich aber auch die Zahl der Sperren erhöht, an denen Ordnungskräfte kontrollieren, ob Autofahrer auch die Sondererlaubnis für das Kirmesgebiet besitzen, so der Fachbereichsleiter. Das wiederum bedinge, dass deutlich mehr Mitarbeiter im Einsatz seien. „Wir haben inzwischen die Grenzen unserer personellen Kapazitäten erreicht“.

Reaktionen

Während es mit einem großen Teil der Autofahrer nicht zu Problemen komme, wie Friedhoff und auch der stellvertretende Kirmes-Chef Eduard Belker betonen, erlebten die Ordnungskräfte aber durchaus auch empörte Verkehrsteilnehmer, die ihrem Ärger über die Absperrungen freien Lauf lassen. Doch selbst bei Beschimpfungen heiße es natürlich für die Mitarbeiter gelassen zu bleiben. Mitunter versuchen es die Verkehrsteilnehmer auch mit Tricks und Ausreden, dass man ihnen die Durchfahrt erlaubt. Sehr beliebt ist, wie eine Nachfrage bei den Ordnungskräften ergab, der Hinweis, Eltern, Großeltern oder Geschwister besuchen zu wollen, die in dem Kirmesgebiet wohnen.

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Im Prinzip kämen so gut wie alle etwas engeren Verwandtschaftsverhältnisse als Begründung in Betracht. Zu hören bekommen haben Ordnungskräfte aber auch schon die Aussage, dass man dringend das eigene Kind holen müsse, um es zum Arzt zu bringen, es sei sehr krank. Recht beliebt sei auch der Hinweis, dass man gerade aus dem Urlaub zurückkomme und vorher die Sondergenehmigungen noch nicht beantragen konnte. Solche Aussagen können natürlich auch stimmen, erklärt Belker, es lasse sich aber im Kontakt mit dem Kirmesbüro oder der Verwaltung abklären, ob der Autofahrer wirklich in dem Kirmesgebiet wohne.

Sondergenehmigungen

Anwohner innerhalb des Kirmesgebiets erhalten eine Durchfahrerlaubnis für ihr Fahrzeug, betont Eduard Belker. Den Ausweis erhalten die Bürger nach seinen Aussagen im Kirmesbüro. Möchten Anwohner für ihren Besuch, den sie während der Kirmes erwarten, ebenfalls eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, handele es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, ergänzt Werner Friedhoff.

Bei der Stadt sind in den vergangenen Tagen auch schon Beschwerden von Nachbarn eingegangen, die eine mangelnde Zahl an Parkplätzen innerhalb der Schutzzone kritisieren. Auch hier versuche man, wie Eduard Belker erläuterte, Lösungen zu finden. Einige Bewohner seien auch dazu übergegangen, die öffentlichen Parkplätze zu nutzen. Kirmesdezernent Johannes Chudziak hat zudem versichert, dass sich die Stadtverwaltung nach dem Rummel mit den Einwänden und Widersprüchen befassen werde.