Bochum. Im Prozess um den Doppelmord in Herne wird am Mittwochnachmittag das Urteil erwartet. Heße hofft auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
Im Prozess um den Doppelmord von Herne soll am Mittwochnachmittag das Urteil gesprochen werden. Angeklagt ist der 20-jährige Marcel Heße aus Herne. Er hat gestanden, im März 2017 erst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen 22-jährigen Ex-Schulfreund umgebracht zu haben.
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Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert. Außerdem soll das Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft sprach im Plädoyer von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen."
Heße habe nach Morden Öffentlichkeit gesucht
Marcel Heße habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt.
Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt. Marcel Heße habe insgesamt 120 Mal auf seine beiden Opfer eingestochen und später sogar versucht, einen Fuß abzutrennen, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentieren.
Marcel Heße hofft auf Verurteilung nach Jugendstrafrecht
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Marcel Heße hatte bereits zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger gestanden, den Nachbarsjungen und seinen Ex-Schulfreund umgebracht zu haben. Im Prozess selbst hat sich Heße nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hofft auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Auch das wäre möglich, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 war. (dpa)