Bochum/Herne. . Staatsanwalt Danyal Maibaum hat in seinem Plädoyer die Höchststrafe für Marcel Heße gefordert. Er bescheinigte Heße „unfassbare Abgebrühtheit“.
Er wolle, hat Marcel Heße im Internet einst angekündigt, etwas „Knastwürdiges“ machen. Das sei besser als draußen als „anständiger Bürger mit minderwertigem Beruf zu leben“. Er sei „keine Ameise“, sei nicht wie alle anderen und werde die paar Jahre hinter Gittern sogar „genießen“. Es werden wohl mehr als nur ein paar Jahre.
„Schreckliche Taten an völlig unschuldigen Menschen“
Staatsanwalt Danyal Maibaum forderte gestern in seinem Plädoyer die Höchststrafe. Heße sei voll schuldfähig und es gebe keinen Grund, ihn nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Also lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Außerdem soll die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleiben. Folgt das Gericht diesem Antrag, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der 20-Jährige nie wieder frei kommt.
Heße hatte über seinen Verteidiger gestanden, Anfang März 2017 in seiner Heimatstadt Herne zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen Ex-Schulfreund (22) mit jeweils mehr als 50 Messerstichen umgebracht zu haben. Maibaum sprach von „schrecklichen Taten an völlig unschuldigen Menschen“. Nach Motiven musste der Ankläger nicht lange suchen. „Unzufriedenheit über das eigene Leben, Macht und Größenfantasien und die Befriedigung seiner sadistischen Neigungen! Sadismus war eine Triebfeder für sein Handeln.“ Heße habe mit seinen Taten prahlen wollen, habe Fotos der Leichen ins Internet gestellt, die Opfer verhöhnt.
Der Staatsanwalt bescheinigte Heße eine „unfassbare Abgebrühtheit“, als der die Taten noch einmal im Detail schilderte. Im wie fast immer voll besetzten Zuhörerraum, flossen dabei wieder Tränen, nahmen sich Menschen in den Arm. Die Nebenkläger schlossen sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Für sie ist Heße ein Betrüger, Wichtigtuer, Hochstapler und Sadist. „Kaltherzig bis zum Gehtnichtmehr.“
Verteidiger sieht Reifeverzögerung bei seinem Mandanten
Selbst Heßes Verteidiger Michael Emde versuchte nicht, etwas zu beschönigen. Er habe „keinerlei Verständnis“ für die Taten, die auch nach dem langen Hauptverfahren „nicht erklärbar geworden sind“. Ob Mordmerkmale oder Schuldfähigkeit seines Mandanten, in weiten Teilen könne er den Ausführungen der Anklage kaum widersprechen. Mit einer Ausnahme. Heße habe eindeutig Reifeverzögerungen und dürfe deshalb nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. „Er saß doch nur vorm Computer, spielte Ballerspiele und wenn er rausging, hat er mit einem Holzschwert auf Bäume eingehauen.“
Ob er noch etwas zu seiner Verteidigung zu sagen habe, fragte der Vorsitzende Richter Stefan Culemann den Angeklagten, als er ihm das letzte Wort erteilte, bevor er die Verhandlung am frühen Nachmittag schloss. Heße schaute nicht mal hoch. Schweigend wie immer schüttelte er den Kopf.
Das Urteil fällt am 31. Januar.