Bochum. Mit dem „Leben des Brian“ wollten Bochumer Atheisten das Feiertagsgesetz zu Fall bringen. Nun scheiterten sie vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ ist mit ihrem juristischen Feldzug gegen das NRW-Feiertagsgesetz vorerst gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Entscheidung über ihre Beschwerde ab.

„Always look on the bright side of life“: Seit 2013 zeigen die Atheisten am Karfreitag den Monty-Python-Klassiker „Das Leben des Brian“ – anfangs im Sozialen Zentrum, seit 2016 in der Bermuda-Halle Riff. Gezielt verstoßen sie damit gegen das NRW-Feiertagsgesetz: Die Jesus-Satire steht auf dem Index der Filme, die Karfreitag nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen. „Verordneten Trübsinn“ nennen das die Gegner und wollen die „religiöse Bevormundung“ nicht hinnehmen.

100 Euro Bußgeld

Gegen das 2014 von der Stadt verhängte 100-Euro-Bußgeld zog der Sprecher der Initiative, Martin Budich, bis vor das Oberlandesgericht – und kassierte in letzter Instanz wunschgemäß die Niederlage, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht ebnete.

Doch Karlsruhe wies die Eingabe in diesen Tagen zurück: mit einer überraschenden Begründung. „Wir hätten zunächst vergeblich eine Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung beantragen und dann dagegen über alle Instanzen klagen müssen, um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können“, berichtet Budich. Dabei habe man seinerzeit bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Erlaubnis einholen wollen. Die sei der Initiative versagt worden.

Die Atheisten geben nicht auf. Derzeit werde eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft. Sicher sei, dass „Brian“ auch 2018 gezeigt werde. Budich: „Ob hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist noch nicht entschieden.“