Köln/Bergisch-Gladbach. Die Affäre um möglicherweise erkaufte Doktortitel beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Sie untersucht derzeit über 300 mögliche Fälle, in denen Promotionswillige entsprechende Vermittler geschmiert haben sollen. Im Visier der Fahnder steht ein Institut in Bergisch-Gladbach.

Die mit der bundesweiten Affäre um angeblich erkaufte Doktortitel befasste Staatsanwaltschaft Köln untersucht mindestens 315 fragwürdige Promotionsverfahren. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag vorab weiter berichtete, waren bei einer Razzia in den Räumen des im Visier der Ermittler stehenden Unternehmens in Bergisch-Gladbach umfangreiche Unterlagen sichergestellt worden, darunter 1800 Kundenakten und Schriftverkehr mit Doktorvätern. Die Promotionswilligen bezahlten demnach jeweils zwischen 12 000 und 36 000 Euro für die Dienste der Vermittler. Human- oder Zahnmediziner stellten rund die Hälfte der Kunden des «Instituts für Wissenschaftsberatung».

Fünf Professoren stellten sich freiwillig

Die Betreiber sollen unrechtmäßig Hochschullehrer dafür bezahlt haben, dass sie Kandidaten zur Promotion annehmen. Rund 100 Dozenten an mehreren Hochschulen würden verdächtigt, Geld von dem Institut angenommen zu haben. Dem Nachrichtenmagazin »Focus« zufolge legten bereits etliche Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft Geständnisse ab. Wie das Magazin ebenfalls am Samstag unter Berufung auf Ermittlerkreise vorab berichtete, gab einer der Doktorväter zu, in fünf Fällen Schmiergeld von jeweils 4000 Euro für die Betreuung von promotionswilligen Akademikern erhalten zu haben.

Fünf Professoren haben sich laut »Spiegel« bereits freiwillig gestellt. Einer von ihnen habe einen Strafbefehl über elf Monate erhalten. Bei weiteren sei das Verfahren bereits gegen Zahlung eines Bußgelds eingestellt worden, bei anderen werde noch geprüft. Zum Kreis der Verdächtigen gehörten außerdem ein Mediziner der Berliner Charité und ein Arzt, der mit der Medizinischen Hochschule Hannover in Zusammenhang stehen soll.

Titelentzug droht

Zwei weitere Kollegen räumten demnach Zahlungen in zwei, ein vierter in drei Fällen ein. Bei den geständigen Akademikern handele es sich um Privatdozenten verschiedener Universitäten. Die Bestechungsgelder soll das »Institut für Wissenschaftsberatung» bundesweit an Professoren gezahlt haben, die Interessenten trotz schlechter Examensnoten als Doktoranden angenommen hatten.

Die Akademiker, die gezahlt haben, könnten ihren Doktortitel verlieren. Auf Grundlage der Promotionsordnung müssten die Hochschulen im Einzelfall prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Wenn nicht, kann die Uni den Titel aberkennen. (ddp)